Diskussion:Adolf Schmidt (Jurist)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Malabon in Abschnitt Jurist in der Kommunalverwaltung?
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Jurist in der Kommunalverwaltung?

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So ist Adolf Schmidt (Jurist) kategorisiert. Ich finde im Artikel aber nichts, was auf eine Tätigkeit in der Kommunalverwaltung hinweist. Kreishauptmannschaften hießen lt. WP "die staatlichen Oberbehörden, etwa in Bayern, Sachsen oder Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich) welche später Regierungspräsidium genannt wurden und heute Landesdirektion heißen, sowie im besetzten Polen im 2. Weltkrieg." Also staatliche Oberbehörde, nicht Kommunalverwaltung. Gruß--Malabon (Diskussion) 20:17, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Die Formulierung bei Kreishauptmannschaft in Bezug auf das besetzte Polen ist wohl weniger richtig. Beim Artikel Kreishauptmann ist das schon mal korrigiert worden, aber es herrscht immer noch ein (bereits vermerkter) Artikelnotstand.
Bei der in diesem Artikel und weiteren ca. 50 bereits angelegten Kreishauptleuten verwendeten Literatur
Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein Verlag : Göttingen 2009. ISBN 9783835304772
geht es nicht um Mittelbehörden (Regierungsbezirke), sondern um Stadt- und Landkreise und deren Verwaltungschefs. Warum die nationalsozialistischen Verwaltungsfachleute im besetzten Polen die Bezeichnung Kreishauptmann statt Landrat, oder wie im Protektorat Böhmen und Mähren Oberlandrat, vergaben, wäre ggf noch zu klären. Es ist also noch viel zu tun. Du bist freundlich eingeladen. --Goesseln (Diskussion) 01:33, 22. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die Information. Ich habe die Kat. wieder eingefügt. Gruß--Malabon (Diskussion) 20:42, 25. Mär. 2012 (CEST)Beantworten