Diskussion:Affäre Gregory

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 109.12.123.97 in Abschnitt Tattag unstreitig
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Tattag unstreitig[Quelltext bearbeiten]

Der Tattag ist unbestreitbar der 16. Oktober; an diesem Nachmittag war das Kind noch am Leben, und nach 21 Uhr desselben Tages wurde seine Leiche gefunden. Daher ist das Adjektiv "vermutlich" zu streichen.

Die Ermittlungen gegen die Kindesmutter wurden in der Tat "mangels Beweisen" eingestellt, jedoch dergestalt dass die zuständige Untersuchungskammer ein völliges Fehlen an Beweisen erklärte und nicht wie sonst üblich deren Unzulänglichkeit. Der Begriff "mangels" deckt diesen Sachverhalt zwar ab, wird aber der lt. franz. Wikipedia gegebenen Einmaligkeit dieses Vorgangs m.E. nicht gerecht.

Eine Vertretung Christine Villemins durch Arnaud Montebourg lässt sich aus den französischen Quellen nicht herauslesen. Das Zitat aus Libération bedeutet lediglich, dass er in einer Ausschusssitzung für sie Partei ergriffen habe, als es darum ging, ihr eine Haftentschädigung zuzusprechen. Was dann auch in erheblicher Höhe geschah (400 kF). Das Ehepaar Villemin wurde durch landesweit bekannte Anwälte vertreten wie z.B. Thierry Moser. Montebourg taucht in deren Liste aber nirgends auf.

Das Fazit "mysteriös" im Superlativ ist richtig, verdient aber eine mindestens gleichgewichtige Ergänzung: Polizei und Justiz, auch die Presse, haben sich in diesem Fall gründlich blamiert, und das über 30 Jahre lang. Die Blamage war dabei das einzig Gründliche an dem Fall. Der Fall hat in Frankreich Rechtsgeschichte geschrieben sowie zu institutionellen Verbesserungen beigetragen wie der Schaffung eines kriminaltechnischen Instituts der Gendarmerie. Justizgeschichtlich sind mindestens zwei Dinge bedeutsam: (1) die o.a. "vollkommene" Niederschlagung der Ermittlungen gegen die Kindesmutter, welche aber sehr spät erfolgte (2) zuvor die Anberaumung eines Strafprozesses gegen die Kindesmutter wegen Kindstötung trotz quasi leerer Ermittlungsakte vor einem Geschworenengericht, welche gefährlich für sie war: die Presse hatte nämlich die Öffentlichkeit gegen sie aufgebracht. Ganz ungewöhnlich ist das Eingreifen des Kassationsgerichtshofes, welches die Eröffnung dieses Prozesses untersagte.

Quelle: der französische Wikipediaartikel (nicht signierter Beitrag von 109.12.123.97 (Diskussion) 17:31, 9. Dez. 2019 (CET))Beantworten