Diskussion:Alexander Lüderitz (Rechtswissenschaftler)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Syrcro in Abschnitt Missglückt
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Missglückt[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Im deutschen Sachrecht legte er Lehrbuch (Beitzke/Lüderitz) und Kommentierung zum Familienrecht vor, letztere zum Adoptionsrecht in der zweiten und dritten Auflage des Münchener Kommentars". Dieser Satz ist bestenfalls missglückt und schlimmstenfalls falsch. Was ist "Sachrecht"? Jedenfalls kein Sachenrecht, denn der "Beitzke/Lüderitz" gehört zum Familienrecht. Ich kenne das Werk Lüderitz' nicht gut genug um da hinein- oder herumzupfuschen. Aber das sollte man alles irgendwie richtig- oder klarstellen. --Legatorix (Diskussion) 08:15, 14. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Sachrecht, genauer die erste Bedeutung, die zweite ist aber eigentliche die selbe, nur aus der IPR-Perspektive gedacht. sуrcrо.ПЕДИЯ 15:08, 17. Aug. 2021 (CEST)Beantworten