Diskussion:Alfred Seyffertitz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von LeoDavid in Abschnitt Adelsfrage
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Adelsfrage

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Hallo, Leo, dass er als "von" auftrat, wäre mir als in diesem Gebiet nicht so kundigen, und das trifft dann auf die meisten Leser zu, irgendwie klar, denn er kommt ja aus einem Adelsgeschlecht. Dafür braucht es die lange Herleitung nicht.
Warum es ihm aber verboten wurde, ist mir andererseits aus der Darstellung heraus eigentlich nicht klar. Sei Vater war noch 'von', warum er nicht? Grüße, --Coyote III (Diskussion) 12:13, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Alfreds Vater war schon unehelich geboren, evtl. gab es Schwierigkeiten bei der Legitimation durch die nachträgliche Heirat der Eltern (wenn denn zweifelsfrei der Vater der Vater bzw. die Mutter die Mutter war. Und dann hatte Alfreds Vater als Luxemburger Sergeant die luxemburgische Staatsangehörigkeit angenommen. Evtl. bedeutete auch das Schwierigkeiten in Bezug auf den ursprgl. deutschen Adelsstand. Nicht zuletzt, wurde auch Alfred adelsrechtlich nicht ganz einwandfrei geboren, kam schon 6 Monate nach der Hochzeit der Eltern zur Welt, war also vorehelich gezeugt - und auch da stellt sich die Frage: war der adlige Vater auch der biologische? Sollte jemand berechtigte Zweifel bei den Behörden geltend gemacht haben, so konnte man das "von" zu Zeiten der Monarchie unter Strafandrohung untersagen. Da Alfred in für Adlige unorthodoxen Verhältnissen lebte, besteht auch die Möglichkeit des gerichtlichen Adelsverlusts wegen einer Straftat. Vgl. z.B. Gruttschreiber. Gruß, LEODAVID 13:18, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Hi, mit anderen Worten, wir wissen nicht warum, nur das Verbot steht erst mal fest. Dann weiß ich nicht, welchen Sinn der lange Vorlauf zum Adelsgeschlecht hat.
Meiner Meinung nach ist folgende Kette ausreichend und erklärt Leben und Herkunft von Alfred Seyfferitz: aus Adelsgeschlecht S. - die Eltern - Verbot des "von" - wiederholte Verstöße.
Von der Logik her muss auch erst das Verbot genannt (ausgesprochen) sein, bevor man dagegen verstoßen kann.
Grüße, --Coyote III (Diskussion) 14:18, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Anhand der Daten ist ersichtlich, seit wann die Fam. zum Freiherrntitel berechtigt ist. Im adelsrechtl. Normalfall vererbt sich der immer vom Vater auf das ehelich gezeugte/geborene Kind. Nun wissen wir, dass es da bei den Großeltern wie bei den Eltern zu Unregelmäßigkeiten gekommen war, die einzeln für sich oder beide dazu führen konnten, dass man Alfred den Adel adelsrechtlich nicht mehr zugestehen konnte, und daher das Führen des "von" untersagte. Tat man es dennoch, stand das zur Zeit der Monarchie wegen Anmaßung unter Strafe. Nach 1919 sah man das nicht mehr so eng, weshalb es ab da vielfach durch Scheinadoptionen von Bürgerlichen durch verarmte Adlige, gegen Bares, zum sogen. Scheinadel kam. Denn zur Zeit der Monarchie hätte der Adoptierte nur den Namen des Adligen erhalten, aber nicht den Adelsstand, und damit auch nicht das "von". Hätte er es dennoch geführt, hätte er sich auch in diesem Fall vor 1919 strafbar gemacht. Ich hoffe, dass nun die Relevanz der Vorgeschichte, eingeordnet in die zeitgenössischen rechtlichen und gesellschaftlichen Umstände, offensichtlich ist. LEODAVID 19:57, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Hi, nein ist mir leider nicht klar, warum das so ausführlich dargelegt werden muss. Aber gut...; vielleicht gibt's bei Gelegenheit eine dritte oder vierte Meinung von anderen dazu. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 20:13, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Evtl. überzeugt die Lektüre von Joachim von Ribbentrop#Weimarer Republik... LEODAVID 21:21, 10. Sep. 2016 (CEST)Beantworten