Diskussion:Alkohol-Zündschlosssperre

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Hoi zusammen, ich möchte anregen, den Artikel auf den Namen Alkohol-Zündschlosssperre zu verschieben. Das entspricht zum Beispiel auch dem gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge, zudem ist die Bezeichnung eher selbsterklärend als die hiesige. Insbesondere aber legen wir uns damit nicht auf einen bestimmten Hersteller – namentlich die Firma Alcolock fest, was mir auch sachlogisch nicht einleuchtet, auch wenn der Begriff natürlich verbreitet ist. Mitunter könnte es deshalb gar rechtliche Probleme geben, wenn wir den Eindruck erwecken, dass es sich hier um den Gattungsbegriff handele. Kurzum: Ich denke eine Verschiebung ist die beste Lösung. Glückwunsch im Übrigen an Spielvogel, das ist wirklich ein gelungenes Erstlingswerk. Grüße, —Pill (Kontakt) 15:05, 25. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Glückwunsch dazu auch von mir und ich habe das mal umgesetzt. Grüße --Nolispanmo Disk. Hilfe? 16:29, 25. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]
Hallo, hatte bei meiner Recherche übersehen, dass Alcolock beim Markenamt eingetragen ist. Sorry und Danke für die Korrektur. Andererseits ist Alkohol-Zündschlosssperre technisch auch nicht mehr aktuell: Viele Neufahrzeuge haben kein Zündschloss mehr. Sondern Chipkarten oder Keyless Go mit einfachem Startknopf. Gleichwohl gibt es Alcolocks auch für diese Fahrzeuge. Aber Alkohol-Zündschlosssperre für Fahrzeuge, die kein Zündschloss haben … … … … Ich muss allerdings zugeben, dass mir auf die Schnelle auch nix Besseres einfällt. In Österreich sagt man Interlock. Vielleicht hat jemand eine gute Idee. Kleine Anmerkung zum gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge: Ich möchte abraten, dieses bei Wikipedia als Maßstab einzuführen. Wir müssten sonst einiges ändern. Viele Grüße, -- Spielvogel (Diskussion) 15:32, 3. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

"Manipulationen sind nahezu unmöglich."[Quelltext bearbeiten]

Na ja, was, wenn ich jemanden, der nichts getrunken hat, in das Röhrchen pusten lasse?--VomMüller (Diskussion) 13:54, 23. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

erledigtErledigt: Das Argument ist berechtigt. Ist daher unter dem Abschnitt "Kritik" aufgenommen. Spielvogel (Diskussion) 16:33, 8. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

"So sind in Frankreich seit dem 1. Juli 2012 alle Kraftfahrzeughalter verpflichtet, ein einfaches Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen."[Quelltext bearbeiten]

Aus Artikel: Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen: Die französische Regierung entschied sich daher im Februar 2013, die Regelung zu kippen. Das Mitführen von Alkoholteströhrchen ist seither nicht mehr erforderlich.--VomMüller (Diskussion) 14:02, 23. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Genau genommen wurde nicht die Pflicht zum Mitführen des Teils abgeschafft. Sondern lediglich die Bußgeldstrafe. Siehe auch Hinweis der frz. Botschaft hier. In der Praxis läuft dies zwar in der Tat darauf hinaus, dass ein Mitführen nicht mehr erforderlich erscheint. Ich rege dennoch an, die juristisch richtige Version im Artikel so zu belassen.Spielvogel (Diskussion) 16:49, 8. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Zur Zeit läuft eine Petition für die "Alkohol-Zündschlosssperre"[Quelltext bearbeiten]

Der Link, falls jemand mitzeichnen möchte.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_01/_26/Petition_57114.nc.html (nicht signierter Beitrag von 188.105.229.206 (Diskussion) 12:23, 14. Feb. 2015 (CET))[Beantworten]