Diskussion:Allgemeine Hypotheken-Ordnung für die gesamten Königlichen Staaten

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Mangelhaft
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Welche Königlichen Staaten - Preußen?? --Adomnan 09:23, 21. Sep 2006 (CEST)


Vor 1806 nannte sich Preußen so. Die Staaten waren die Provinzen: also Schlesien, Friesland, Brandenburg, Pommern usw.
71.211.39.245 03:35, 17. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Mangelhaft[Quelltext bearbeiten]

So ziemlich das einzige, was an diesem Artikel stimmt, ist das Jahr der Hypothekenordnung. Alles andere ist ziemlich wirr durcheinander.

Es gabe bereits vor 1783 Hypothekenbücher und - akten, und die adligen Gerichten hießen gerade in den bezeichneten Zeiträumen eben nicht so, sondern so hießen ab 1808 (in den bei Preußen verbliebenen Gebieten, in den anderen ab 1815, aber auch nicht überall) die vereinigten königlichen Justizämter und Stadtgerichte. Die adligen Gerichte hatten damit in der Regel nichts zu schaffen, sondern bestanden bis 1848 unter der - heute gern zusammenfassend gebrauchten - Bezeichnung "Patrimonialgerichte" für sich und sind erst nach ihrer Aufhebung 1848 mit den Land- und Stadtgerichten zu den im Artikel genannten Kreisgerichten vereinigt worden.--Kikulores 16:50, 21. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Habe den Artikel etwas formalisiert, aber er ist tatsächlich eher erschreckend als magnetisch. --Stephan Klage (Diskussion) 18:00, 20. Nov. 2023 (CET)Beantworten