Diskussion:Allgemeiner Deutscher Waffenring

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DB und Waffenring[Quelltext bearbeiten]

Hallo Rabe, ich habe zu dieser Problematik noch eine weitere Quelle (J. Schwarz, Studenten in der Weimarer Republik, 1971, S. 145 mit Angabe der zeitgn. Originalquellen) nachgeschlagen. Dort heißt es im Gegensatz zu Deiner Anmerkung, dass die DB die anfangs beabsichtigte Behandlung allg.-politischer Fragen durch den ADW ausdrücklich abgelehnt hat, weil sie darin eine Zersplitterung der Studentenschaft und potentielle Schwächung der gerade erst gegründeten DSt sah. Stattdessen habe die DB unter Berufung auf das Marburger Abkommen die Beschränkung des ADW auf rein waffentechnische Fragen gefordert, was von den ADW-Gründern aber zunächst abgelehnt worden sei. Erst nach Änderung der Gründungssatzung in dem von der DB geforderten Sinne (1922) sei diese dann dem ADW beigetreten. Gruß, --UweRohwedder 15:15, 23. Feb 2006 (CET)

PS: Die letztliche Beschneidung des ADW auf die tatsächl. Waffen- und Ehrenfragen erscheint mir insofern plausibel, als es ja für die allg.-politischen Belange inzwischen den - wesentlich breiter aufgestellten - DHR gab. Werde versuchen, das nach und nach in den Text einzubauen. --UweRohwedder 15:18, 23. Feb 2006 (CET)

Vorgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Die Entstehungsgeschichte könnte vielleicht noch etwas früher ansetzen, wobei mir der genaue Gegenstand der Diskussion aus der nachfolgenden Quelle noch nicht ganz klar ist, aber vielleicht bekommen wir das gemeinsam zusammen gepixelt:

"Um 1907 entbrannte der Kampf der Universitäten und Hochschulen um die akademische Freiheit der Korporationen und Studenten gegen den mächtigen Ministerialdirektor Althoff. Es bestand gegenüber dieser Gefährdung der Rechte der Studentenschaft das Bedürfnis, durch Zusammenschluß zu erstarken. ... Es ergab sich als erstrebenswertes Ziel der Zusammenschluß der vier großen schlagenden Verbände der Corps, Burschenschaften, Landsmannschaften und Turnerschaften auf dem Boden der Anerkennung der Gleichberechtigung. Schon 1908/09 war eine Einigung dieser Art angestrebt. ...Erst durch die Bemühungen des bekannten Historikers der Corps Prof. Dr. Fabricius ... kam es dann doch an den meisten Universitäten Deutschlands zur Bildung von derartigen (ergänzt:örtlichen) Waffenringen. Die Bewegung endete in Göttingen 1912 mit der Gründung eines Kartells der schlagenden Verbände an der Georgia Augusta" (Quelle:Corpsgeschichte Corps Hannovera, S. 235)

Ich denke die Verbindung zur Kulturpolitik Althoffs wird deutlich, wenn ich auch nicht weiß, was der sich nun eigentlich fürchterlich bedrohliches ausgedacht hatte, vielleicht fällt Dir dazu ja was ein.Gruß!--Kresspahl 15:21, 4. Mär 2006 (CET)

Moin Kresspahl, der preußische Hochschulstreit von 1905ff entzündete sich daran, dass die Mehrheit der "vaterländisch" gesinnten Korporationen damals die katholischen Verbindungen aus den gemeinsamen Studentenausschüssen heraushalten wollten, weil sie sie als ultramontan, d.h. vatikan-gesteuert und damit als potentielle Vaterlandsverräter ansahen. Althoff wollte m.W. auf dem Verordnungswege gegen diesen verspäteten Kulturkampf vorgehen, woraufhin ihm von den Studenten (z.T. auch von Professoren und Rektoren) - wie ich finde etwas heuchlerisch - vorgeworfen wurde, damit in die akademische Freiheit einzugreifen. Ich glaube aber nicht, dass dieses Kapitel notwendig in die Vorgeschichte des ADW hineingehört, sondern besser in den Hauptartikel zur Geschichte der Studentenverbindungen passt. Der Ausgangspunkt sollte m.E. vielmehr das Marburger Abkommen bleiben, jedoch mit der korrigierenden Ergänzung, das einzelne Waffenringe z.B. in Göttingen auch schon vor 1914 entstanden sind. Gruß, --UweRohwedder 09:50, 6. Mär 2006 (CET)
Dann taucht für mich beim ADW eigentlich nur noch die Frage der Struktur auf, dh wer war eigentlich Mitglied, die Verbände oder Einzelverbindungen direkt, oder war es eine "Kösener" Struktur der mittelbaren Mitgliedschaft über die örtlichen Waffenringe?--Kresspahl 10:01, 6. Mär 2006 (CET)
Das habe ich anhand meiner spärlichen Quellen (ohnehin nur Sekundärlit.) bisher nicht klären können, zumal es widersprüchliche Angaben gibt, die vermutlich damit zusammenhängen, dass die Satzungen 1922 in Rudolstadt offenbar erheblich geändert wurden, um den Beitritt der DB und anderer bis dato opponierender Verbände zu ermöglichen (siehe oben). In Paschkes Lexikon heißt es, die örtlichen Waffenringe hätten auf den Waffenstudententagen nur Antragsrecht gehabt, während das Stimmrecht bei den Verbänden lag. Allerdings sagt er nicht, auf welche Fassung der Satzung er sich dabei stützt. Das müsstet Ihr anhand Eurer Originalquellen, so vorhanden, abklären. --UweRohwedder 10:17, 6. Mär 2006 (CET)