Diskussion:Alparslan Arslan

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Glaubwürdigkeit der Ermittlungsergebnisse[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man darauf hinweisen, dass man auf die von den Regierungsbehörden veröffentlichten Ermittlungsergebnisse nicht so ohne weiteres 100 % vertrauen kann. In ersten Meldungen der Medien unmittelbar nach nach dem Pistolenattentat im Gerichtsgebäude wurden Anhaltspunkte dafür veröffentlicht, dass die Tat einen islamistischen Hintergrund hat und aus Protest gegen das Kopftuchverbot und die Bestätigung des Kopftuchverbotes durch die Richter geschah. Die derzeitige türkische Regierung hat selber islamistische Tendenzen und will selber das Kopftuchverbot abschaffen. Die türkischen Ermittlungsbehörden sind dieser Regierung unterstellt. Die türkischen Ermittlungsbehörden veröffentlichen Ermittlungsergebnisse, nach denen Arslan nicht primär aus islamistischen, sondern primät aus türkisch-nationalistischen Gründen gehandelt haben soll. Diese Ermittlunsergebnisse sind für die islamistische Regierung natürlich angenehmer als die ersten Meldungen unabhängiger Medien unmittelbar nach der Tat. Die Islamisten haben ein Interesse daran, die Verantwortung für die tat den Nationalisten in die Schuhe zu schieben. Und die Nationalisten haben ein Interesse daran, die Verantwortung für die Tat den Islamisten in die Schuhe zu schieben. Besonders vertrauenswürdig oder besonders glaubwürdig ist wohl keiner der Beteiligten. Der Täter verkehrte zumindest unter anderem in nationalistischen Kreisen. Die Tatopfer und die Tat selber deuten dagegen wohl eher einen islamistischen Hintergrund an. Und der Täter war nicht nur türkischer Nationalität, sondern zugleich auch Muslim. Wie die meisten Türken. Es wäre auch durchaus möglich, sowohl nationalistischer als auch regligöser Fanatiker zu sein. Aber das wollen vermutlich weder die nationalistische Partei noch die islamistische Partei wahr haben. Eine zweifelsfreie Aufklärung wird hier vielleicht ebenso ausbleiben wie beim Kennedy-Attentat. (nicht signierter Beitrag von 91.52.168.171 (Diskussion) 03:57, 10. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Wiederholte Einfügung von unbequelltem Unsinn[Quelltext bearbeiten]

Es gibt diese Organisation gar nicht, Beweise wurden fabriziert und gefälscht. Das haben sogar türkische Gerichte bemerkt (den ich nicht allzu viel zutraue). Es sollte auch das Lesen des verlinkten Artikels ausreichen.--Tohma (Diskussion) 12:58, 25. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

zum Verständnis: Obiger Text bezieht sich auf den Inhalt dieser und dieser Kürzung -sj 13:13, 25. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]
Von einer nichtexistenten Organisation kann man keine Befehle erhalten. Koenraad 15:29, 25. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]
Aber es kann behauptet werden, dass jemand Befehle erhalten habe. Zum Beispiel in einer Anklageschrift. --sj 21:02, 25. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Dann zitiere bitte daraus. Aber so geht es nicht. Koenraad 04:08, 26. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]