Diskussion:Amtsgericht Nürtingen

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Gruhl in Abschnitt Überschrift "Rechtsbeugungsfälle"
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Überschrift "Rechtsbeugungsfälle"[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich es übersehe, ist aktuell sonst keine entsprechende Überschrift vergeben worden (auch nicht bei Reichsgericht, Volksgerichtshof oder OG der DDR). Ich schlage deshalb vor, die Überschrift - die als solche auch für ein singuläres Ereignis verfehlt ist - zu entfernen. -- Gruhl (15:20, 13. Jul 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur) Ergänzung: Rechtbeugung hat einen eigenen Artikel, in dem ein Leser die Info zum NT-Fall erwarten würde. Hier wäre dann ein passender Hinweis ausreichend. MfG Gruhl --92.74.202.6 01:00, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Im Hinblick auf die bei anderen Gerichten praktizierte Darstellung habe ich den Rechtsbeugungsfall detaillierter beim Artilek Rechtsbeugung eingearbeitet. Hier habe ich die Darstellung entsprechend gekürzt und verlinkt. --Gruhl 11:50, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten