Diskussion:Antiisraelismus

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Letzter Kommentar: vor 28 Tagen von MatthiasGutfeldt in Abschnitt Unbelegtes entfernt
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regelwiedriger revert

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Benutzer:Nuuk deine revert ist regelwidrig, da das von mir geschrieben in den verlinken Lemmatas belegt wird

hiermit fordere ich dich auf, den Regeln entsprechend deinen revert rückgängig zu machen.

Ansonsten muß ich ihn wieder rückgängig machen, falls es nicht jemand anderes übernimmt der auch für die Beibehaltung und den Ausbau und der Verbesserung des Lemmas ist.

das ist eine den Regeln entsprechende Ergängzung. Solltest du den edit dann wieder rückgängig machen folgt entsprechend den Regeln eine Vandalismusmeldung.

Also bitte mach deinen regelwidrigen edit wieder rückgängig.

--Über-Blick (Diskussion) 22:55, 17. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Ich kann Dir nur dringend davon abraten, den Unfug nochmal in den Artikel zu setzen. Nicht nur hat Benutzer:Nuuk vollkommen Recht mit dem Bearbeitungskommentar "quellenloser POV", hinzu kommt, dass überhaupt kein Zusammenhang zum Lemma dargestellt, geschweige denn belegt ist.
Eine VM wäre eine glatte Selbstmeldung, und das solltest Du Dir angesichts Deines Sperrlogs gut überlegen. --2003:C0:8F1E:700:315F:B96A:9884:3587 00:04, 18. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Unbelegtes entfernt

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Der erste Absatz versuchte sich in zwei Sätzen an einer Definition des Begriffs und stellte Behauptungen auf, die mit dem angefügten EN schlicht und einfach nicht belegt werden. Ich habe den Absatz deshalb entfernt.[1] Bitte nicht ohne Herstellung eines Konsens wieder einfügen, das wäre sonst Belegfiktion und Grund für eine VM. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 12:59, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Wichtig auch: die Definition des Begriffs muss durch eine reputable wissenschaftliche Quelle belegt sein. Ein Interviev vom Domradio taugt nicht als Beleg.--MatthiasGutfeldt (Diskussion) 14:16, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Es wird immer schlimmer: jetzt steht der Absatz wieder drin, aber man hat einfach den Beleg entfernt.[2] Zur Erinnerung:
Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden. Wikipedia:Belege#Grundsätze.
--MatthiasGutfeldt (Diskussion) 16:52, 4. Jun. 2024 (CEST)Beantworten