Diskussion:Apostolische Signatur

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Quellen der Präfektenliste[Quelltext bearbeiten]

--Rat 23:40, 9. Apr 2005 (CEST)

Wann wurde denn nun die Apostolische Signatur geschaffen? Die norwegische Wikipedia und http://www.catholic-hierarchy.org/diocese/dxtas.html sagen nämlich im 15. Jahrhundert. --134.109.132.160 16:54, 6. Sep 2005 (CEST)

Mangelnde Transparenz bei Entscheidungen der Apostolischen Signatur[Quelltext bearbeiten]

@Launus: Du hast folgende Ergänzung mit Begründung "wage Behauptung; findet sich hierzu noch eine seriösere Quelle als eine Interviewaussage?" rückgängig gemacht: "Es werden nur sehr wenige ausgewählte Urteile in Fachzeitschriften veröffentlicht; diese mangelnde Transparenz erschwert laut Astrid Kaptijn die Arbeit der Kirchenrechtler, da sie zum Beispiel nicht wissen, welche Umstände als mildernde oder als erschwerende betrachtet werden sollten bei der Zurechenbarkeit von Delikten." Quelle ist ein Interview mit Professorin Astrid Kaptijn [1]

Die Interview-Passage lautet: Frage: Die weltliche Rechtswissenschaft und Rechtspflege kann auf veröffentlichte Urteile zurückgreifen. Was für Auswirkungen hat die mangelnde Transparenz von kirchlichen Verfahren für Kanonistik und kirchliche Rechtspflege? Wie können Sie als Kirchenrechtlerin überhaupt die Rechtsanwendung erforschen?

Kaptijn: Das ist ein großes Problem, und darüber haben sich schon viele beschwert – ohne Erfolg. Urteile des höchsten kirchlichen Gerichts, der Apostolischen Signatur, oder auch des Glaubensdikasteriums kennt man schlicht nicht. Wenn man das in Rom vorbringt, heißt es, dass ja ausgewählte Urteile in Fachzeitschriften veröffentlicht werden – aber eben nur ausgewählte und sehr wenige. Dann heißt es auch, dass die Anonymisierung zu aufwendig wäre. Aber das schaffen weltliche Gerichte ja auch. Mich überzeugen diese Begründungen nicht wirklich. Die mangelnde Transparenz führt dazu, dass die Kirchenrechtler zum Beispiel nicht wissen, welche Umstände als mildernde oder dagegen als erschwerende betrachtet werden sollten bei der Zurechenbarkeit von Delikten.

Frau Prof. Kaptijn lehrt seit 2010 Kanonisches Recht und wurde zudem 2019 von Papst Franziskus zur Konsultorin der Kongregation für die orientalischen Kirchen ernannt.

  • Es hat sich eine renommierte Kennerin des Kirchenrechts klar ausgedrückt. Inwiefern nennst ihre Aussage "wage Behauptung"?
  • Inwiefern siehst du ein Interview mit www.katholisch.de als unseriöse Quelle an? Meinst du, die Redaktion hätte ihre Aussage verfälscht?
  • Hast du Einwände gegen meine Zusammenfassung der Interview-Aussage oder lehnst du das Interview grundsätzlich ab? --Pinguin55 (Diskussion) 23:07, 14. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Auch wenn ich nichts damit zu tun habe: dieser Vorwurf an die kirchlichen (Höchst-)gerichte ist so alt und verbreitet, dass sich vielleicht in einem kanonistischen Lehrbuch oder Sammelbandbeitrag etwas finden lässt statt in einem Interview. (Mich hat das konkrete Interview ein wenig irritiert, zu wie viel man nicht sprachfähig sein kann und trotzdem sich bereit erklärt ein Interview zu geben, aber das gehört nicht hier her.) --Josefma (Diskussion) 09:04, 15. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Zusätzlich mag ein Buch als Quelle hilfreich sein, aber deine Antwort sehe ich nicht als stichhaltiges Argument gegen das Interview, denn hier äußert sich eine Expertin über die aktuelle Situation. Ich bitte um konkrete Argumente, warum die Aussage einer Professorin zu ihrem Fachgebiet eurer Meinung nach nicht in den Artikel soll. --Pinguin55 (Diskussion) 12:12, 15. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Mich stört konkret dieser Satz: "Die mangelnde Transparenz führt dazu, dass die Kirchenrechtler zum Beispiel nicht wissen, welche Umstände als mildernde oder dagegen als erschwerende betrachtet werden sollten bei der Zurechenbarkeit von Delikten."
Auf was bezieht sich Prof. Kaptijn hier genau? Mir ist das eine zu wage Aussage, weil im neuen kirchlichen Strafrecht z.B. in c. 1324 § 1 ja genau mildernde Umstände beschrieben werden, wie z.B. geminderter Vernunftgebrauch, Trunkenheit, usw. Das widerspricht dann ihrer generellen Aussage, dass Kirchenrechtler es nicht wissen. Das mag in einigen Fällen vielleicht auch so sein, aber im Grunde kann man vieles im CIC und Kommentaren finden. LG Launus (Diskussion) 13:07, 15. Dez. 2022 (CET)Beantworten
In WP schrieb ich nicht "Die mangelnde Transparenz", sondern "Es werden nur sehr wenige ausgewählte Urteile in Fachzeitschriften veröffentlicht; diese mangelnde Transparenz". Wenn du schreibst, du verstehst nicht (Kaptijns) Satz "Die mangelnde Transparenz ...", dann solltest du die komplette Antwort von Prof. Kaptijn lesen (siehe [2] oder mein Zitat ganz oben).
Das CIC und Kommentare reichen nicht aus, weil es bei Gerichtsurteilen um konkrete Fälle geht, wo eine Vielzahl von Begleitumständen gegeneinander abgewogen werden. Damit die kirchenrechtliche Forschung sauber arbeiten kann, braucht sie die Veröffentlichung von Urteilen einschließlich Begründung. Da aber nur sehr wenige Urteile voll veröffentlicht werden, liegt diejenige Intransparenz vor, die Prof. Kaptijn beklagt. --Pinguin55 (Diskussion) 18:02, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten