Diskussion:Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Okmijnuhb in Abschnitt Quellen?
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Oberbefehlshaber ?[Quelltext bearbeiten]

Das GG spricht ja nicht vom Oberbefehl sondern von der Befehls- und Kommandogewalt. Laut diesem Artikel und den zugehörigen Quellen ist das auch kein Zufall sondern beruht auf dem Status der Bundeswehr als Parlamentsarmee. Müßte dementsprechend nicht dieser Artikel geändert werden? --Nixx 21:59, 5. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Da keine Einwände kamen, habe ich das entsprechend geändert. --Nixx 11:21, 6. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Artikel Befehls- und Kommandogewalt, Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt sowie Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zumindest in weiten Teilen für redundant. Sie sollten unter dem Artikel "Befehls- und Kommandogewalt" zusammengefasst werden. Die übrigen angesprochenen Artikel sollten auf diesen weitergeleitet werden. Wie seht Ihr das? --Nixx 12:36, 6. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Quellen?[Quelltext bearbeiten]

Wer nennt das Lex Churchill? Und warum ? Gruß Okmijnuhb·bitte recht freundlich·wie war ich? 21:14, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten