Diskussion:Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 89.12.59.124 in Abschnitt Definition der Ehe
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Definition der Ehe[Quelltext bearbeiten]

Ich bin kein Jurist, finde aber im Text des Grundgesetzes im Artikel 6 keine Definition der Ehe als, Zitat, "Als Ehe wird eine „auf lebenslange Verbindung gerichtete Gemeinschaft zwischen Mann und Frau“ definiert, [...]". Könnte bitte jemand eine Quelle für diese Definition einfügen? (nicht signierter Beitrag von 93.133.204.68 (Diskussion) 10:16, 26. Feb. 2013 (CET))Beantworten

vollkommen richtig erkannt. Im Wortlaut des Artikel 6 GG wirst du dies auch nirgendwo lesen. Swedenrefomer (Diskussion) 23:46, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten
Das ist unerheblich. Es kommt auf die Gesetzesauslegung an. Die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes steht nur dem BVerfG zu. Dieses ist auch Quelle des obigen Zitats, z.B. in 1 BvF 1/01. 89.12.59.124 20:45, 23. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Einstimmiges Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19. Februar 2013 zur Zulassung der sukzessiven Zweitadoption[Quelltext bearbeiten]

Im Urteil vom 19. Februar 2013 stellt das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsätzen klar, das eingetragene Lebenspartner, die mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft leben, eine durch Artikel 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes bilden.