Diskussion:Aufenthaltsgenehmigung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Opihuck in Abschnitt Begriff der Aufenthaltsgenehmigung
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Begriff der Aufenthaltsgenehmigung[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff der Aufenthaltsgenehmigung ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Aufenthaltsrecht. In Österreich und der Schweiz ist der Begriff nicht bekannt. Es ist daher nicht sinnvoll, ihn auf "Aufenthaltsbewilligung", einer Bezeichnung, die in den drei deutschsprachigen Ländern verwendet wird, dort aber eine ganz unterschiedliche Bedeutung hat, weiterzuleiten. --Opihuck 00:34, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Da der Begriff deutschlandbezogen ist, sollte an eine Rückverschiebung von Aufenthaltsgenehmigung (Deutschland) auf dieses Lemma nachgedacht werden. --Opihuck 00:40, 2. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Durch Artregor erledigt, danke. --Opihuck 23:06, 3. Jul. 2017 (CEST)Beantworten