Diskussion:Ausgleichsmandat

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von INM in Abschnitt …oder Verzicht auf Überhangmandate?
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Niedersachsen[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel Niedersachsen stimmt so nicht: Bei der letzten Landtagswahl waren 135 Abgeordnete für den Landtag vorgesehen. DIe CDU hätte davon 60 Proporzmandate erhalten. Da sie sich aber in 68 Wahlkreisen mit ihrem Direktkandidaten durchgesetzt hatte, waren also 8 Überhangmandate entstanden. Das Doppelte davon wären 16 und damit die Gesamtsumme 151 Sitze gewesen. Das hätte aber nicht ausgereicht, um der CDU die 68 Mandate zuzuteilen. Nach Hare-Niemeyer und Schepers wären dazu 153 Mandate nötig gewesen, was zu 68 Sitzen für die CDU, 48 für die SPD, je 13 für FDP und Grüne sowie 11 Mandaten für die Linken geführt hätte. Da aber in Niedersachsen noch immer nach d'Hondt gerechnet wird, sind tatsächlich 152 Agbeordnete in den Landtag eingezogen: CDU 68, SPD 48, FDP 13, Grüne 12 und Linke 11. Der Landtag wird also um eine Zahl von Sitzen erweitert, die nötig ist, der Partei mit den Überhangmandaten nach dem Proporz diese Zahl von Mandaten zuzuordnen. --Hornung-MS 08:58, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Der letzte CDU Sitz ist ein unausgeglichenes Überhangmandat. --Braunbaer 23:00, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

da bisher Überhangmandate nie entscheidend für die Mehrheit im Bundestag waren[Quelltext bearbeiten]

Der Satz stimmt nicht, Wahl Adenauers 49, Kohls 94 und Vertrauensfrage Schröder 2001 [1]. --Braunbaer 14:36, 15. Nov. 2008 (CET)Beantworten


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Der Text ist in sich widersprüchlich. Im oberen Teil heißt es, dass es bei den Bundestagswahlen Ausgleichsmandate gibt, im unteren Teil heißt es ausdrückllich, dass das nicht der Fall ist.

--Schreibsuse 00:14, 27. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Die Aussagen über dei Ausgleichsmandate in Niedersachsen muss falsch sein, da 2008 der Landtag durch Überhang- und Ausgleichsmandate von 135 auf 152 Sitze erhöht wurde - also um 17 Sitze. Diese 17 Sitze können nicht das doppelte der Überhangmandate sein, da das 8,5 Überhangmandate bedeuten würde und es keine halben Überhangmandate gibt. (nicht signierter Beitrag von 91.17.135.72 (Diskussion) 15:36, 13. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Wahlrechtsreform 2012[Quelltext bearbeiten]

Regierungsparteien und Teile der Opposition einigen sich auf die Einführung von Ausgleichsmandaten ab der Bundestagswahl 2013. 178.11.185.133 15:10, 17. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

…oder Verzicht auf Überhangmandate?[Quelltext bearbeiten]

Also, es sind so viele Erststimmnen an eine Partei gegangen, dass dies die Zahl übersteigt, die die Partei laut den Zweitstimnmnen bekommen müsste. Ausgleichsmandate sollen das dann möglichst ausgleichen, es werden also zusätzliche Sitze im Parlament aufgestellt, bis das Verhältnis wieder halbwegs stimmt. Soweit klar. Es ist auch klar, dass das im Extremfall zu sehr großen Parlamenten führen muss.

Frage: Ist man nie auf die umgekehrte Idee gekommen? Man könnte ja auch die Überhangmandate entfernen, und zwar in umgekehrter Reihenfolge des Stimmanteils. Also, eine Partei hat sechs Überhangmandate. Dann werden aus den Abgeordneten dieser Partei diejenigen Kandidaten wieder entfernt, die den geringsten Prozentsatz an Stimmen haben. --INM (Diskussion) 11:44, 13. Mär. 2023 (CET)Beantworten