Diskussion:Bankvollmacht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Innenverhältnis vs. Außenverhältnis
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Vorsorgevollmacht ist eine "Innenvollmacht?"[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, stimmt der Satz "Das Bundesjustizministerium (BMJ) empfiehlt daher bei Vorsorgevollmachten – die Innenvollmachten sind " überhaupt? Auch eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht mit Außenwirkung, sonst wäre diese Vollmacht nutzlos. Im Innenverhältnis zählt der Auftrag, der der Vollmacht zugrundeliegt. Oder irre ich mich?

Grüße MIK(nicht signierter Beitrag von 93.132.11.126 (Diskussion) 09:27, 26. Nov. 2011‎)--84.161.182.125 09:29, 26. Nov. 2011 (CET)Beantworten

---Ja, der Satz stimmt. Mit Innenvollmacht ist gemeint, dass der Vollmachtgeber sich gegenüber dem Vollmachtnehmer (dem Bevollmächtigten) erklärt, in der Regel durch Übergabe der Vollmachtsurkunde an Letzteren. Mit dieser Urkunde legitimiert sich der Bevollmächtigte im Rechtsverkehr gegenüber Dritten ("nach außen"). Demgegenüber ist die Außenvollmacht eine, bei der der Vollmachtgeber diese direkt gegenüber dem Geschäftspartner, meist der Bank, erteilt.

hdeinert2002, 29.Nov.2011, 10.00

Postmortale Bankvollmacht[Quelltext bearbeiten]

Hallo miteinander! In der Tagespresse war schon wiederholt berichtet worden, daß Banken/Sparkassen sich weigern, eine postmortale Bankvollmacht anzuerkennen. Jetzt habe ich es selbst erfahren: Bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden wurde mir gesagt, daß sie "das nicht anbieten würde". M. E. ist eine Vollmacht eine einseitige Willenserklärung und nicht Sache irgendeines "Angebots" (von deren eigenen fragwürdigen Sterbegeldversicherungen bis hin zu ebenso fragwürdigen Kreditangeboten an Hinterbliebene). Von einem Dresdner Notar hatte ich schon vorab erfahren, daß es für diese Weigerungen eigentlich keinen Grund gibt, übereinstimmende Auskunft erhielt ich von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Mir ist klar, daß Wikipedia (einschl. der Diskussionsseiten!) natürlich keine Rechtsauskunftei ist. Ich will trotzdem versuchen zu erfahren, ob jemand was weiß zum Thema bzw. ob es ähnliche Erfahrungen gibt. Schöne Grüße! WMbrummochs --89.199.200.183 21:13, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Innenverhältnis vs. Außenverhältnis[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist ausgesprochen unzureichend; er trennt nicht oder kaum zwischen Innenverhältnis und Außenverhältnis. So ist es z.B. üblich, dass die Bankvollmacht im Außenverhältnis Insichgeschäfte erlaubt, sie aber im Innenverhältnis weitestgehend ausgeschlossen sind. --rtc (Diskussion) 07:54, 4. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Die Bankvollmacht ist eine Unterart der Vollmacht, dort sind Außenverhältnis/Innenverhältnis erklärt, was analog für die Bankvollmacht gilt. Redundanzen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 21:36, 3. Jun. 2021 (CEST)Beantworten