Diskussion:Bariumchromat

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Rjh in Abschnitt Widerspruch
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Gefahrstoffkennzeichnung

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In RL 67/548/EWG Anh. I ist Bariumchromat ausdrücklich von der Kennzeichnung als "Sammelbegriff der Chrom(VI)verbindungen" ausgenommen, fällt aber zugleich unter den "Sammelbegriff Bariumsalze" und ist danach zu kennzeichnen. (erl.) Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:30, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Widerspruch

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Einerseits ist Bariumchromat laut Artikel "Im Gegensatz zu den meisten anderen Chromaten ist es nicht giftig, so dass die Sicherheitshinweise für Chromate nicht für Bariumchromat gelten.", andererseits stehen bei "Gefahrenzeichen" die selben Gefahrenzeichen der anderen Chromaten... Der Albtraum - so what?! (Diskussion) 18:31, 27. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Stimmt. @Rjh: schaust Du Dir das mal an?--Mabschaaf 21:54, 27. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, mach ich. GESTIS hat ja inzwischen auch geändert. Darum war das einfach. Rjh (Diskussion) 19:13, 30. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Rjh (Diskussion) 19:13, 30. Jun. 2014 (CEST)