Diskussion:Baudokumentation

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Helium4 in Abschnitt Bauwerksbuch und ON B1300
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Meine Meinung auf der Grundlage meiner Erfahrung (bezieht sich auf DE)

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  • DIN 1076 - Inhalt der Bauwerksakte
  • Bauwerksakten sind für alle unter Abschnitt 4 aufgeführten Ingenieurbauwerke anzulegen. Bei Neubauten soll das schon während der Bauausführung geschehen. Die Bauwerksakten sollen alle für die Erhaltung und laufende Bearbeitung wichtigen Angaben zum Ingenieurbauwerk enthalten. (Quelle: Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken bei Kreis- und Gemeindestraßen, Verfasser: Manfred Schmid)
  • Die Bauwerksdokumentation ist die Gesamtheit aller, ein Ingenieurbauwerk darstellenden Unterlagen bzw. Daten. Die bautechnische Dokumentation wird für den gesamten Fortbestand eines Bauwerkes aufbewahrt und gepflegt, d.h. der Inhalt der Dokumentation wird im Ergebnis durchgeführter Umbaumaßnahmen, Instandsetzungen, Nachrechnungen, Bauwerksprüfungen usw. aktualisiert, ergänzt und fortgeführt. (Quelle: Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Dezernat 22 Bauwerkserhaltung, Stand: 06/2009)
  • Gerichtliche Anerkennung als Beweismittel: Nur Original-Papierdokumente sind 100% Gerichtsfest, weder eine digital archivierte Akte noch eine Microverfilmte Akte sind 100% sicher.
  • Arten der Baudokumentation:
    • Die Form "Microverfilmung" fehlt! Ist zwar häufig als veraltet betrachtet, aber unter Berücksichtigung, dass eine Bauwerksdokumentation über die gesamte Lebenszeit des Bauwerkes aufzubewahren ist, bei Brücken durchschnittlich 90 Jahre, sind Microfiche eine zu berücksichtigende Alternative. So gibt es auch heute etliche Firmen, die die Dienstleistung der Archivierung auf Microfilm anbieten.
    • Die Aussage zur Papierform ist falsch und nicht belegt! Papierakten sind nicht platzsparend, aber immer noch relevant. Zumal die Akte während der Projektabwicklung so oder so geführt werden muss (vgl. DIN bzw. Aufbewahrungsfristen)
  • Begriff: Nicht nur Neubauten, Aus- oder Umbauten, sondern auch: Erneuerung, Sanierung, usw... Aufführung so nicht sinnvoll...
  • Außerdem wird die Dokumentation der laufenden Wartung eines Bauwerks in Zukunft immer wichtiger (siehe Bauwerksbuch). Mag richtig sein, ist nicht belegt. Des Weiteren gehört zur laufenden Dokumentation nicht nur die Wartung (=Instandsetzung), sondern als Grundlage die Dokumentation der regelmäßigen Inspektion/Begutachtung! Diese sind Dokumentationspflichtig, und zwar im Bauwerksbuch (nicht verwechseln mit der Bauakte!). Das Bauwerksbuch hat die Aufgabe sämtliche Ereignisse zu dokumentieren: Inspektion, Befund, Mangelbeseitigung, Störungen oder Schäden durch Dritte, besondere Ereignisse, besondere Inspektionsanweisungen, Dokumentation zur Örtlichkeit (Lageplan, Übersichtsplan) und allgemeine technische Angaben (2-3 Pläne (Quer- & Längsschnitte, Draufsicht)), Betriebsfreigaben/genehmigungen,... Ablage nachvollziehbar/chronologisch...
Die Bauakte wird während der Bauphase erstellt und mit Abschluss der Maßnahme fertig gestellt. Sie wird bei späteren Umbauten, Erneuerungen, etc. entsprechend ergänzt.

--Reneman (Diskussion) 22:21, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bauwerksbuch und ON B1300

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Veranstaltung, Video:

https://www.archinoa.com/events

ARCHINOA lud zum Vortrag 'Ö-Norm B 1300 und Bauwerksbuch' youtube.com, immoflash , veröffentlicht 24. Mai 2017, abgerufen 4. Dezember 2017. – Video 2:50.

--Helium4 (Diskussion) 09:41, 4. Dez. 2017 (CET)Beantworten