Diskussion:Bayerisches Verwaltungsgericht München
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 80.200.207.32 in Abschnitt Bezûglich die (oder der ) Zuständigkeit für Verwaltungsklagen aus Ausland . Falls, die gesetzliche Interesse Bundesrepublik Deutschland oder Land Bayern betroffen ist. Aus Wiki - Artikel ist das nicht zu entnehmen.
Bezûglich die (oder der ) Zuständigkeit für Verwaltungsklagen aus Ausland . Falls, die gesetzliche Interesse Bundesrepublik Deutschland oder Land Bayern betroffen ist. Aus Wiki - Artikel ist das nicht zu entnehmen.
[Quelltext bearbeiten]Aus Wiki - Artikel ist das nicht zu entnehmen. Désolé.80.200.207.32 18:20, 27. Sep. 2016 (CEST)