Diskussion:Bergen-Belsen-Prozess

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auf Eberhard Kolb: Bergen-Belsen ... 5. überarb. und stark erw. Aufl. Göttingen 1996, ISBN 3-525-36184-X

Kolb berichtet von Lynchjustiz in den beiden Tagen nach der Befreiung, bei der 50 + 130 Kapos und Funktionshäftlinge von den Häftlingen getötet wurden, und geht auf S. 56 - 62 auf den Prozess ein. Von ca. 55 SS-Männern und 30 SS-Aufseherinnen starben etwa 20 an Seuchen, 2 wurden auf der Flucht erschossen.

Der Prozess war der zeitlich früheste Prozess und zugleich (wg. Kramer und Arzt Klein) der erste gegen Auschwitz-Täter. "Schon allein die lange Dauer [54 Verhandlungstage] des Prozesses [...] und die am Schluss des Prozesses gefällten Urteile sind ein Beweis dafür, dass das Urteil nicht bereits vor Beginn des Prozesses feststand und dass die Beweisaufnahme nicht eine bloße Farce darstellte." (S. 57) Kolb beanstandet jedoch die Vorbereitung der Anklagevertretung, die zu Fehlern bei der Zusammenstellung des Beweismaterials und bei der Auswahl der Angeklagten geführt habe. "Keiner derjenigen, die am 13. April abgerückt waren, wurde [in diesem ersten Prozess] gesucht, gefasst und angeklagt" (S. 57)Zunächst verfocht die Anklage den Standpunkt, alle Angeklagten hätten die Zustände bewusst mitverursacht und mitverschuldet - erst später bemühte sie sich, den einzelnen Angeklagten individuelle Tötungen, Körperverletzungen und Grausamkeiten nachzuweisen. Dies geschah oft nur in Form von eidesstattlichen Erklärungen einiger Häftlinge, die zum Großteil schon repatriert waren und als Zeúgen nicht mehr vor Gericht auftraten. Andere verwickelten sich in Widersprüche oder vermochten den angeblichen Täter nicht zu identifizieren. Den Bemühen der Verteidiger und der sachlichen Verhandlungsführung sei es aber - so Kolb - gelungen, die höchst mangelhafte Anklagevertretung auszugleichen.

Kolb fasst zusammen: "Die faire Verhandlungsführung, die im Rahmen des Möglichen sorgfältige Beweisaufnahme und die Differenzierung bei der Urteilsfindung sind ein Beweis dafür, dass es sich beim Belsen-Prozess nicht um eine summarische Siegerjustiz handelte." (S. 60) Die Urteile wurden übrigens von der freien Presse als zu milde angesehen.

Über die Verteidiger findet sich bei Kolb keine abwertende oder negative Bemerkung. -Holgerjan 15:57, 6. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

HMM, vielleicht wäre es besser diese Informationen in den Artikel einzuarbeiten, statt sie auf der Diskussionsseite zu platzieren... oder??? --Schreiben 18:16, 6. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ist nur als "Nebenprodukt" angefallen und einstweilen hier "geparkt". Es gibt m. W. mehr vernünftige Literatur, die mit dem jetzigen Inhalt des Lemmas abzugleichen wäre (z.B. Verteidigerfrage) und später einen Unterabschnitt "Bewertungen" rechtfertigen könnte. Lit und Einzelnachweise fehlen bislang im Artikel. Ich behalte es im Auge. MfG --Holgerjan 21:04, 6. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Ja wäre lohnenswert. Danke dafür--Schreiben 09:07, 7. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Folgende Information zum 2. Prozess habe ich auskommentiert:
Der Kapo Kasimir Cegielski wurde erst 1946 in Amsterdam gefasst und von dem britischen Militärgericht in Lüneburg nach fünf Tagen, am 18. Juni 1946 zum Tode verurteilt.

Wie läuft das mit Verhandlungsort und Datum zusammen, da doch der 2. Prozess in Celle stattfand und am 22. Mai abgeschlossen war? --Holgerjan 19:55, 10. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hab die Info von *[1] (jewishvirtuallibrary). Diese Quelle halte ich mittlerweile für sehr fragwürdig. Zum einen sind die Umlaute in den Namen nicht angeführt und zum anderen gibt es da immer wieder Ungereimtheiten, wie z.B. bei den Stutthofprozessen wo die Daten der Folgeprozesse z.T. auch nicht mit den Daten von einzelnen Todesurteilen bei Klee (Personenlexikon) übereinstimmen. Werde das nochmal recherchieren... möglicherweise wurde er in Abwesenheit verurteilt.

By the Way: Der Teil Da ein Teil der Angeklagten zuvor im KZ Auschwitz tätig war, wurde bei diesen die Anklage neben der Verhandlung der Verbrechen in Bergen-Belsen auch auf die Verbrechen im KZ Auschwitz ausgedehnt. Daher kann dieser Prozess auch als ein erster Auschwitz-Prozess bezeichnet werden. Verhandelt wurden nur Taten bezüglich nichtdeutscher Häftlinge, die in diesen Konzentrationslagern zu Tode gekommen sind. Straftaten der Angeklagten gegen deutsche Staatsangehörige waren nicht Prozessgegenstand. fehlt mir.. finde ich sollte rein... einfügen? --Schreiben 20:42, 11. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Sorry... ist ja schon am Anfang des lemmas vorhanden... nichts für ungut... --Schreiben 12:05, 12. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Werde das doch wieder einbauen. Gegen Cegielski wurde nicht in Celle sondern in Lüneburg vom 13. bis 18. Juni 1946 nachverhandelt. --Schreiben 10:13, 13. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Lindenstr. 30[Quelltext bearbeiten]

Das Lüneburger Schulgebäude Lindenstraße 30 bzw. die Aula, in der der erste Prozess gegen deutsche Kriegsverbrecher durchgeführt wurde, steht nicht mehr. Das Gelände ist überbaut mit Amtsgebäuden (Arbeitsamt) bzw. Freifläche am Straßenzug. Dort befindet sich heute ein größeres Mahnmal (vermutlich von 1995), das jedoch keinen direkten Bezug zum Prozess als historischen Ort nimmt.

Das Mahnmal besteht aus einem scheinbar aus dem Boden wachsenden flachen Dreieck, das drei Inschriften zeigt. Ringsherum liegen 12 abgebrochene Säulen, die die Jahreszahlen von 1933 bis 1945 tragen: Den Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1933 – 1945. // Wenn / wir uns der Verfolgung / des freien Geistes / während der Diktatur / besinnen / werden wir die Freiheit / jedes Gedankens und / jeder Kritik schützen / so sehr sie sich auch gegen / uns selbst / richten mag. // Lassen Sie sich nicht hineintreiben / in Feindschaft und Haß / gegen andere Menschen / gegen / Russen oder Amerikaner / Gegen / Konservative oder Alternative / gegen / Schwarz oder Weiß / Lernen Sie miteinander / zu leben / nicht gegeneinander // Ehren wir die Freiheit / Arbeiten wir für den Frieden / Halten wir uns an das Recht // Richard von Weizsäcker

Foto kann ich besorgen, Hintergrund muss noch recherchiert werden. --Holgerjan 18:33, 11. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ja, wäre interessant dies in das Lemma als Extra-Abschnitt einzuarbeiten.--Schreiben 08:46, 12. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich muss das dann mal korrigieren: besagtes Schulgebäude (Lüneburger Stadtgymnasium) steht noch immer an der Haagestraße als "Altes Johanneum" jetzt Hauptschule. Die Ecke des Roten Platzes mit dem Mahnmal und dem Arbeitsamt hat überhaupt nichts mit dem gesuchten Gebüde zu tun. Die Prozesse fanden in der alten MTV-Turnhalle (Bild auf der Seite stimmt, zwei charakteristische Türme) statt. Das Gebäude wurde abgerissen und durch einen mehrstöckigen Bau ersetzt, bekannt durch den Bowling-Center. Also genau gegenüber des Arbeitsamtes, Linden- Ecke Barckhausenstraße. Bei dem Mahnmal bin ich mir nicht sicher, glaube aber es erinnert unter anderem an die Gefallenen des Kampfgeschwader 257 aus Lüneburg und erinnert auch an Guernika, da das 257 zur Legion Condor gehörte. (nicht signierter Beitrag von 91.61.23.166 (Diskussion | Beiträge) 21:46, 21. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

zur Rezeption des 1. Prozesses[Quelltext bearbeiten]

  • John Cramer: Der erste Bergen-Belsen-Prozess 1945 und seine Rezeption durch die deutsche Öffentlichkeit. In: Jörg Osterloh, Clemens Vollnhals: NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit. Besatzungszeit, frühe Bundesrepublik und DDR Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-525-36921-0, S. 75-92

Verbunden mit der juristischen Aufarbeitung und Bestrafung der Täter beabsichtigte die Besatzungsmacht auch eine „moralische Läuterung” für ein „Germany which respects truth and tolerance”. (77) Die Briten unterstützten die Journalisten von Wochenschau, Rundfunk und Zeitungen und verzichteten auf Zensur (77). Axel Eggebrecht vom Nordwestdeutschen Rundfunk berichtete über 34 von 54 Verhandlungstagen, und die veröffentlichte Meinung war „uneingeschränkt positiv”. (78) Doch deutete sich hier bereits eine tiefe Kluft zwischen öffentlicher und veröffentlichter Meinung an. Viele Deutsche besaßen weder die Kraft noch den Willen, sich mit Fragen auseinanderzusetzen, die sich nicht unmittelbar mit der Existenzsicherung auswirkten. (79) Die vierhundert Zuschauerplätze blieben bis auf den ersten und letzten Prozesstag spärlich besetzt. (81) Alliierte Meinungsforscher nannten als Gründe für das relativ geringe Interesse die Priorität materieller Sorgen, eine unzureichende Breite der Nachrichtenversorgung, ein Unverständnis des britischen Rechtswesens; darüber hinaus aber noch tiefgreifendere Motive: Angst und Beklemmung seien die bestimmenden Gefühle, um sich den Fragen individueller und kollektiver Schuld zu entziehen. (85)

Kritik entzündete sich an der Menge der Prozessberichterstattung, die als „maßlos” empfunden wurde. Es mangele an Berichterstattung über das „Elend, das nun über uns Deutsche gekommen” sei. (88) „Möglicherweise verfehlte der Belsen-Prozess nicht nur trotz, sondern gerade wegen seiner schockierenden Enthüllungen die von den Briten beabsichtigte Wirkung. So verstärkte die Unerbittlichkeit, mit der in Lüneburg die Gräuel der Konzentrationslager aufgezeigt wurden, das offenbar weitverbreitete Gefühl, die Besatzungsmächte hätten sich nicht damit begnügt, den Deutschen eine militärische Niederlage beizubringen, sondern wollten ihnen zusätzlich seelische Grausamkeiten zufügen und nach nationaler Souveränität, Freiheit und Besitz auch noch die Ehre rauben.” (Cramer S. 90) – Der Lüneburger Prozess bot eine willkommene Gelegenheit, die Schuldvorwürfe zurückzuweisen oder dadurch zu kanalisieren, dass man der SS und den Direkttätern des Sündenbocks zuschob. (91) --Holgerjan (Diskussion) 18:14, 26. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Charlotte Klein[Quelltext bearbeiten]

Hallo alle zusammen. Habe gerade den Artikel gelesen und mir ist da im Abschnitt "Die 45 Urteile im Einzelnen" was aufgefallen. Dort wird der Name Charlotte Klein als Angeklagte in der Tabelle aufgeführt. Mir ist da aufgefallen beim anklicken des Namens das die Frau bereits am 09. März 1915 verstorben ist.

Mfg Essentius Essentius (Diskussion) 12:27, 21. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Danke für die Info, hab den Link korrigiert. Die KZ-Aufseherin Charlotte Klein hat (noch) keinen WP-Artikel. --Schreiben Seltsam? 23:23, 30. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Anklagen/Tatvorwürfe, Urteilsbegründungen???[Quelltext bearbeiten]

Wie geht das denn in einem solchen Artikel?--Allonsenfants (Diskussion) 09:48, 28. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]