Diskussion:Bergrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Neitram in Abschnitt Erdwärme bergfrei
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich meine, das der Artikel das deutsche Bergrecht noch nicht in der notwendigen Klarheit wiedergibt.

So ist z.B. nicht der wesentliche Unterschied zwischen bergfreien und grundeigenen Rohstoffen sowie Grundeigentümer-Rohstoffen deutlich gemacht. Weiterhin sollte auf das zweistufige Verfahren der Erlaubnis zur Aufsuchung und der Bewilligung zur Gewinnung hingewiesen werden. Erst bei letzterem spielt das Bergwerkseigentum als sozusagen "Edel-Bewilligung" eine Rolle.

Eventuell wäre auch eine Auflistung der einzelnen Rohstoffe/Rohstoffklassen und den bergrechtliche Einordnung sinnvoll.

Ansonsten erfasst das Bergrecht nicht allein das Aneignungsrecht an einem Rohstoff, sondern auch die rechtlichen Aspekte bei dessen Gewinnung, so. z.B. das Betriebsplanverfahren, die UVP oder auch die Frage nach Haftung für Schäden oder Gefahren für Arbeitnehmer oder Dritte.

Insoweit wäre ein Vorschlag, den Artikel nach dem Aufbau des BBergG zu strukturieren. (nicht signierter Beitrag von 84.180.225.4 (Diskussion) 14:01, 28. Okt. 2008)

Gerne! Nur zu! Achte aber bitte darauf, dass es nicht zu unnötigen Redundanzen mit bereits existierenden Artikeln kommt, wie Rohstoff, Lagerstätte, Lagerstättenkunde, etc. Man sollte seine Beitrage übrigens unterschreiben. Das geht ganz einfach, inden man die vier Tilden unten auf der Sonderzeichenleiste anklickt. Grüße Geoz 08:06, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

aktuelle Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Es wäre vielleicht zu überlegen, ob die aktuelle Diskussion auf ein oder zwei Sätze eingeschränkt werden könnte. Es scheint mir übertrieben, wenn in der wikipedia jeder Antrag oder Gesetzesentwurf jeder Fraktion gesondert erwähnt wird. Ich glaube auch nicht, dass große Teile der Bevölkerung Sorge wegen Fracking haben, ich würde vermuten, dass nur ein einstelliger Prozentsatz überhaupt von der Diskussion gehört hat. --UMyd (Diskussion) 11:57, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Schön, mal wieder was von Dir zu lesen! Der Abschnitt sollte mE überarbeitet werden, denn nach Aufrufen der Diskussion stellt sich die Sache doch etwas differenzierter dar. Insofern verstößt die Einseitigkeit des Absatzes gegen WP:NPOV. Bei der Gelegenheit: Benutzer:Tetris L hat angeregt, einen Artikel Bergpolizei zu erstellen. IMHO unnötig, da Bergpolizei=Bergamt. Magst Du als Experte vielleicht auf seiner Disk etwas dazu sagen? -- Glückauf! Markscheider Disk 12:06, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Hm, vielleicht habe ich nicht nach dem richtigen Lemma gesucht, aber mir scheint es gäbe in der wikipedia durchaus noch Platz für einen umgangreicheren Artikel zum Thema Bergaufsicht / Bergbehörde / Bergamt / Bergpolizei, wobei mir 'Bergaufsicht' als Lemma besser gefallen würde. Oder übersehe ich da was? --UMyd (Diskussion) 13:35, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Erdwärme bergfrei[Quelltext bearbeiten]

"Auch die Erdwärme (Geothermie) gilt als bergfrei."

Wie ist das zu verstehen? Welche Bedeutung hat das für Grundstückseigentümer? --Neitram 16:01, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Es handelt sich dabei im weitesten Sinne um Grundeigentümerbergbau oder auch Eigentümerbergbau, wie zum Beispiel beim Abbau von Dolomit (Gestein), Schwerspat usw., das heißt, dass in diesem Fall das Berggesetz nicht greift. --der Pingsjong (Diskussion) 16:11, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Danke. Im Artikel Geothermie#(Rechtliche) Situation in Deutschland steht noch mehr darüber, wie ich jetzt gesehen habe. --Neitram 17:02, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten