Diskussion:Berufskleidung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 80.156.15.120 in Abschnitt Unterschied Arbeitskleidung/Schutzkleidung
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Klassifizierung[Quelltext bearbeiten]

Auf mehrfachen Wunsch habe ich nun die Definition der Uniform geändert und die nicht mehr zutreffenden Elemente in diesen Artikel verschoben. Nun ist noch diese Thematik offen: Die einheitliche Kleidung der Personen, die weder eine Uniform noch eine (sonstige) Berufskleidung tragen:

Was tun? Die einzige Lösung ist wohl ein neuer Artikel "Einheitskleidung" o.ä., was meint Ihr?!? --Matt1971 03:20, 10. Feb 2005 (CET)

Manches ist bei Tracht unterzubringen. Der Chronist schon ´mal was gesucht? 04:01, 7. Jul 2006 (CEST)

Unterschied Arbeitskleidung/Schutzkleidung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird suggeriert, dass die Berufskleidung die zu Schutzzwecken getragen wird, vom Arbeitnehmer zu bezahlen ist:

"Sie wird getragen, wenn die Tätigkeit das Schützen des Körpers (daher auch Schutzkleidung), besonderen Hygieneschutz (z. B. Patientenschutz bei Chirurgen) oder aber eine eindeutige Erkennbarkeit erfordert. In weiteren Fällen wird Berufskleidung aus Tradition getragen (z. B. wandernde Handwerksgesellen, wie etwa Zimmerleute und Maurer) oder um Körperstaub oder Haare zurückzuhalten (insbesondere bei Arbeit in Reinräumen). In einigen Berufen wird das Tragen von Berufskleidung vorgeschrieben.
Berufskleidung ist eine übliche Kleidung eines Berufes, deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, aber nach den Anforderungen der geschuldeten Arbeit in der Auswahl begrenzt sind."

Dies ist leider falsch! Hat die Arbeitskleidung eine spezielle Schutzfunktion, so ist diese Schutzkleidung vom Arbeitgeber zu bezahlen. Ein Indiz, dass die Arbeitskleidung eine solche Schutzfunktion hat, es sich also um "Persönliche Schutzausrüstung" handelt, wäre ihre Beschreibung in einer technischen oder berufsgenossenschaftlichen Regel, zum Beispiel der BGR 189 "Einsatz von Schutzkleidung" oder der BGR 191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz". Warum dies so ist, wäre der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundlagen der Prävention" zu entnehmen: Im Paragraphen 2 Absatz 5 steht dazu: "Kosten für Maßnahmen nach dieser Unfallverhütungsvorschrift und den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften darf der Unternehmer nicht den Versicherten auferlegen."

Würde also ein Arbeitgeber das Tragen von Schutzkleidung fordern, so täte er dies mit Sicherheit, weil eine Gefährdungsbeurteilung des betreffenden Arbeitsplatzes ein höheres Risiko eines Arbeitsunfalls ergeben hätte als normalerweise üblich. Dieses höhere Risiko darf er jedoch nicht auf seine Arbeitnehmer abwälzen, der Arbeitgeber hat es vielmehr selbst zu tragen.

Die berufsgenossenschaftliche Regel 189 unterscheidet verschiedene Typen von Kleidung:

  1. Schutzkleidung ist eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen.
  2. Schutzkleidung für den begrenzten Mehrfacheinsatz (Einwegkleidung) ist eine Schutzkleidung, deren Einsatz nach der Kontamination mit Gefahrstoffen endet. In der Umgangssprache wird diese Kleidung auch als „Einwegkleidung“ bezeichnet; es handelt sich in der Regel um nicht gewebtes Material.
  3. Arbeitskleidung ist eine Kleidung, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse.
  4. Berufskleidung ist eine berufsspezifische Arbeitskleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, z.B. Uniform, getragen wird. Sie ist keine Kleidung mit spezifischer Schutzfunktion.
  5. Reinraumkleidung ist eine Arbeitskleidung, die die Umgebung gegen Einflüsse, die vom Träger dieser Kleidung ausgehen können, z.B. Hautpartikeln, Textilfasern, schützt; sie ist keine Schutzkleidung. Reinraumkleidung wird z.B. in der Pharma- und in der Elektronikindustrie getragen. (Ende des Zitats)

Spräche etwas dagegen diese Differenzierung auch in der Wikipedia anzuwenden, ggf. über eine Begriffsklärung? -- Schmino 23:47, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Was mir fehlt, ist der Hinweis darauf, dass heute Berufskleidung häufig geleast wird. => große Leasinggeber: ALSCO, MEWA, CWS-boco.. (nicht signierter Beitrag von 80.156.15.120 (Diskussion) 16:24, 18. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten