Diskussion:Besoldungsordnung R

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 46.114.6.12
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Könnte man vielleicht auch mal die Zahlen in EURO hinzufügen??? Das wäre doch sicherlich interessant.

Falls sich dort Änderungen ergeben würden, ließen sich diese sicher zeitnah updaten (wird sicherlich in den Medien ausreichend drüber berichtet werden).

Denn zu wissen "WIEVIEL" Geld sich nun hinter den Abstrakten Buchstaben der Besoldungsordnung verbirgt ist sicher das wertvollste WISSEN in diesem Thema.

Die Zahlen folgen aus der Anlage IV (Tabelle West) Ziff. 4 zum Bundesbesoldungsgesetz.
Für R 1 und R 2 gelten Lebensalterstufen (für R 1 beginnend mit 3.093, 94 €, endend bei 5.043, 02 €; für R 2 beginnend mit 3.771, 19 €, endend bei 5.503, 83 €).
R 3 - 6.056,77 €
R 4 - 6.412,65 €
R 5 - 6.820,95 €
R 6 - 7.206,51 €
R 7 - 7.581,57 €
R 8 - 7.972,48 €
R 9 - 8.457,84 €
R 10 - 10.394,78 €--Psynus 01:52, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hoppla, natürlich dürfen wir auch die Tabelle Ost nicht vergessen:

R 1 - von 2.665, 70 € bis 4.345, 00 €
R 2 - von 3.249, 21 € bis 4.742, 05 €
R 3 - 5.218,44 €
R 4 - 5.525,06 €
R 5 - 5.876,85 €
R 6 - 6.209,05 €
R 7 - 6.532,19 €
R 8 - 6.869,00 €
R 9 - 7.287,18 €
R 10 - 8.956,02 € --Psynus 01:58, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich finde solche Angaben immer etwas zwiespältig, da die Zahlen mit den Bruttogehältern von Nicht-Beamten schwer vergleichbar sind. Zudem gelten für Hessen und Berlin, die nicht mehr der Tarifgemeinschaft der Länder angehören, andere Zahlen. Insofern wäre ich dagegen, diese Angaben in den eigentlichen Artikel aufzunehmen. --Nik222 11:13, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

MUHAHA LOL LOL bis obiges Wissen in den Artikel eingearbeitet wurde wird wohl noch einiges Wasser den Fluss entlang laufen...--46.114.6.12 00:05, 8. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Bundesverfassungsgericht[Quelltext bearbeiten]

wie wären denn -Anwälte, Richter, Direktoren etc. des Bundesverfassungsgerichtes hier einzuordnen bzw. wie sind sie eingeordnet? --SpencerHill 13:17, 15. Jun 2006 (CEST)

Diese Richter werden nach anderen Vorschriften (Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts) besoldet: Der Präsident erhält das 1,3fache der Besoldungsgruppe B 11, der Vizepräsident das 1,17 der Besoldungsgruppe B 11 und die Richter R 10. Der Direktor des Bundesverfassungsgerichtes (Verwaltungsleiter kein Richter) bekommt B 6 und die übrigen Beamten A 2 bis A 16.--HolgerB 18:31, 15. Jun 2006 (CEST)
...wurde (zu Recht) auch hier schon gefragt: Diskussion:Bundesverfassungsgericht#Besoldung_der_Richter.3F -- gibt es einen Grund, warum o.g. Antwort in die beiden Artikel noch nicht eingebaut wurde? -- Mermer 16:50, 12. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Auch hier kann ich nur sagen, dass ich bislang zu bequem war. Aber vielleicht erbarmt sich ja einer. :) --Psynus 02:03, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten