Diskussion:Bestimmtheitsgrundsatz

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Aragorn20886 in Abschnitt Bestimmtheitsgrundsatz im Gesellschaftsrecht
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Man könnte doch eigentlich mal unterscheiden zwischen sachenrechtlichen und strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

sehr guter Artikel, klar verständlich, schade dass nicht alle Artikel bei Wiki eine ähnliche Qualität haben (siehe zB. "Anstalt")

Bestimmtheitsgebot[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einen Textbaustein eingefügt, da sich der Artikel mit dem Bestimmtheitsgebot überschneidet und die Begriffe nicht abgegrenzt werden. Zur Üerarbeitung fehlt mir leider heute die Zeit, deswegen erstmal nur ein Hinweis. Ggf. kann man die Seiten nach Üerarbeitung zusammenführen oder zumindest Verweise anbringen. MrBrook 11:50, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Bestimmtheitsgrundsatz im Gesellschaftsrecht[Quelltext bearbeiten]

Leider erfasst der Artikel nicht den gesellschaftsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz, zum Zwecke der Vorbeugung überbordender Mehrheitbeschlüsse im Rahmen der Beschlussfassung von Personengesellschaften. (nicht signierter Beitrag von 84.61.117.159 (Diskussion) 17:55, 2. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Werde einen Artikel darüber, ggf. mit Verweis auf die korrespondierende Kernbereichslehre, verfassen. Bearbeitung folgt, sobald ich mich hier etwas eingearbeitet hab. -- Aragorn20886 23:19, 12. Jan. 2012 (CET)Beantworten