Diskussion:Beteiligter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gerichtsverfahren[Quelltext bearbeiten]

Momentan werden im Abschnitt Beteiligter#Gerichtsverfahren nur Beispiele (Staatsanwaltschaft, Nebenkläger, Rechtsanwalt und Rechtsbeistand) genannt. Mich würde interessieren, ob bspw. Richter auch Beteiligte im rechtlichen Sinne sind und wo man die Antwort nachlesen kann. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 20:07, 17. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Auf dieser Seite einer Berliner Kanzlei werden fürs Strafverfahren aufgelistet: Beschuldigter, Strafverteidiger, Staatsanwaltschaft, Gericht inkl. Schöffen, Zeugen, Sachverständige und Nebenkläger. Gibt es eine verlässliche Quelle (im Sinne von WP:Belege) dazu? Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 11:04, 1. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]
Eine nicht abschließende Aufzählung liefert 164 RiStBV: "Angeklagte, Verteidiger, gesetzliche Vertreter, Nebenbeteiligte, Einziehungsbeteiligte usw." Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 11:10, 1. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]
Auf dieser Seite des Bayerischen Rundfunks werden als Prozessbeteiligte der Senat und die Ergänzungsrichter, die Bundesanwaltschaft, Gutachter, Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwälte der Nebenkläger genannt. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 15:37, 1. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]
  • "Jeder Beschwerdeführer im Sinne von § 146 Abs. 1 VwGO ist Beteiligter im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO"[1].
  • "Beteiligte sind 1. Antragsteller und Antragsgegner, 2. diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat, 3. diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat."§ 78 Abgabenordnung
  • "Beteiligte am Verfahren sind: 1. wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer), 2. wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist."§ 359 Abgabenordnung --Qaswed (Diskussion) 16:18, 1. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]