Diskussion:Betreuerhaftung

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 91.57.74.227 in Abschnitt norddeutscher Fall
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Zum Thema Literatur: Ich glaube nicht, dass es der Mehrzahl der Wiki-Leser weiterhilft, an dieser Stelle nahezu 30 (!) Jahre alte Beiträge aus juristischen Spezialorganen wie AcP zu zitieren. Schlage deshalb vor, alle Beiträge zu streichen (bzw. durch aktuellere zu ersetzen), die älter als 10 Jahre sind. --Stefan Tischler 17:06, 7. Aug 2006 (CEST)

Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Das Online Betreuungslexikon wird von zahlreichen Betreuungsstellen, Betreuungsvereinen Berufsverbänden, Fachportalen und karitativen Organisationen verlinkt. U.a. vom Betreuungsgerichtstag [1] und der Fachzeitschrift BtPrax [2], wo es auch direkt zugänglich ist. Der Traffic bezüglich Änderungen in dem Wiki ist so niedrig, dass wohl jeder Vandalismus sofort auffällt. Die Seiten sind daher sicherer als interne Links auf Wikipedia. Die Weblinks des Betreuungsrechtslexikons bieten einen deutlichen Mehrwert zu dem Artikel und sind daher WP:WEB konform. Es handelt sich um ergänzendes Spezialwissen, dessen Einarbeitung in die Wikipedia-Artikel allein schon aus Platzgründen nicht möglich ist -- Nick 21:38, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [3]. --SpBot 20:38, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten

norddeutscher Fall[Quelltext bearbeiten]

Gehört dieser "norddeutsche Fall" wirklich hierher? Zumindest müsste man ja detaillierter auf das Fehlverhalten der Betreuer (warum gab es mehrere??) hinweisen. Gab es keine ärztlichen Atteste für die geschlossene Unterbringung? Fand keine richterliche Anhörung statt? Gab es keinen Verfahrenspfleger? Warum hat das Amtsgericht den Verkauf des Hausgrundstücks genehmigt? Oder lag gar keine Genehmigung vor? Das die Betroffene mit dem Verkauf nicht einverstanden war, könnte ja auch daraus resultieren, dass sie aufgrund einer psychischen Erkrankung keinen freien Willen äußern konnte. Viele psychisch Kranke halten sich selbst für vollkommen gesund, sind aber objektiv gar nicht in der Lage, eigenständig zu wohnen. 91.57.74.227 02:09, 24. Sep. 2008 (CEST)Beantworten