Diskussion:Beytocan

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:C0:8F03:5A00:3CC8:96B8:269E:73CD in Abschnitt Testament
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Testament

[Quelltext bearbeiten]

In der Quelle steht: "According to his will...". Das kann zweierlei heißen: "Laut seinem Testament" oder "Nach seinem Willen". Insofern ist die im Artikel gegebene Übersetzung nicht falsch, aber ob sie tatsächlich gemeint ist, wissen wir nicht. Muss das überhaupt so explizit im Artikel stehen? Man könnte doch einfach formulieren "Güneri starb [...] in Schweden, wo er auch begraben werden wollte."

So, wie es da jetzt steht, leistet es unnötig dem ohnehin schon verbreiteten Mythos Vorschub, es wäre sinnvoll, seine Begräbniswünsche im Testament festzuhalten. Was angesichts der Tatsache, dass das Begräbnis zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung üblicherweise deutlich in der Vergangenheit liegt, nur mäßig sinnvoll ist. --2003:C0:8F03:5A00:DC1B:4502:B5A8:E0E8 13:59, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Hallöchen. Dies war nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich hab das bloss sprachlich korrigiert und die passende Quelle dazu eingefügt. Wenn es dich stört, kannst du deinen Vorschlag gerne umsetzen, dagegen spricht überhaupt nichts. Liebste Grüsse; --איזבלה「Ysabella」Geredt mit di Ysa du vunderlakhe Mentsh 16:30, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort! :-) Ehrlich gesagt, ich hatte nicht nachgesehen, wer das eingefügt hatte. Ohne Rücksprache hier wollte ich es nicht ändern.
(Hintergrund: Ich habe im RL immer wieder mal mit derartigen Fällen zu tun, dass Leute tatsächlich irgendwelche Wünsche für ihre Beerdigung testamentarisch festhalten. Deswegen ärgert es mich, wenn über Wikipedia ohne Not derartiger Unsinn weiter verbreitet wird. Nun ja, die Betroffenen selber werden es nicht mehr merken, dass ihre Wünsche nicht erfüllt wurden - weil zum Zeitpunkt der Beerdigung schlicht noch niemand davon wusste. :D ) --2003:C0:8F03:5A00:DC1B:4502:B5A8:E0E8 16:56, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Ist so! Und darum sollte man solche Wünsche seinen Angehörigen mitteilen, bevor man verstorben ist. Grüsse --איזבלה「Ysabella」Geredt mit di Ysa du vunderlakhe Mentsh 17:12, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Bei Beytocan könnte es auch religiöse Hintergründe gehabt haben, aber dies geht aus der Quelle nicht hervor. Im Islam oder auch im Judentum erfolgt eine Beisetzung jedenfalls innerhalb von 48 Stunden nach dem Tod. Eine Rückführung in die Türkei wäre vermutlich zu lang gewesen. --איזבלה「Ysabella」Geredt mit di Ysa du vunderlakhe Mentsh 17:37, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Na ja, es gibt durchaus spezialisierte Bestattungsunternehmen, die solche Überführungen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen machen; sowas wird's in Schweden auch geben. Aber das soll nicht unsere Sorge sein. :-) Und für den Artikel spielt es ja auch weiter keine Rolle. --2003:C0:8F03:5A00:3CC8:96B8:269E:73CD 23:25, 2. Okt. 2023 (CEST)Beantworten