Diskussion:Bezirksverband Pfalz

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So einmalig wie der Bezirksverband und seine Organe hier beschrieben werden, sind die aber doch gar nicht. Im Grunde ist der Bezirksverband genau dasselbe wie die Bezirke in Bayern. Und dort – also in der Zugehörigkeit der Pfalz zu Bayern – würde ich persönlich auch den Grund sehen, warum es grade in der Pfalz diese zusätzliche kommunale Gebietskörperschaft auf mittlerer Ebene heute noch gibt. Diese Verwandschaft müsste in diesen und den bayerischen Bezirksartikel noch eingebaut werden. --Brubacker 16:16, 26. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Irrtum! Der Bezirksverband Pfalz ist einmalig: er war ein Organ unterhalb der Bez-Reg-Rhh-Pf. und ist auch nach der Auflösung der Reg-Bez. erhalten geblieben. -- Skipper Michael - Diskussion 21:58, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nun ja, bis 1968 gab es ja schon auch einen deckungsgleichen Regierungsbezirk Pfalz, der dann aber mit dem in Rheinhessen zum Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz zusammengelegt wurde. Von daher ist das schon genau das selbe wie in Bayern. Nur gibt es – im Gegensatz zu dort – im Bereich des Bezirksverbands Pfalz inzw. den dazu passenden Regierungsbezirk einfach nicht mehr. --188.110.120.191 14:12, 29. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]
Tatsächlich war es sogar umgekehrt: Der Vorgänger des heutigen Bezirkstags Pfalz, damals noch „Landrath der Pfalz“, der 1816 vom bayerischen Monarchen erstmals einberufen worden war, stand 1828 modell- beziehungsweise vorbildhaft Pate bei der Einführung der „Landräthe“ im übrigen Königreich Bayern. Der heutige Bezirksverband Pfalz ist ein höherer Kommunalverband mit Recht zur Selbstverwaltung. Seine Aufsicht wird seit 1. Januar 2011 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier) wahrgenommen (zuvor Ministerium des Innern und für Sport). Bis 1994 führte der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz als Leiter einer Landesbehörde, der bis 2000 bestehenden Bezirksregierung Rheinhessen Pfalz, gemäß den Beschlüssen des Bezirkstages und des Bezirksausschusses die laufenden Geschäfte. Der Bezirkstag und sein Vorsitzender sind als Organe des höheren Kommunalverbands Bezirksverband Pfalz im Rahmen der Gesetze und der ihnen durch die Bezirksordnung übertragenen Angelegenheiten stets souverän in ihren Entscheidungen. Zur Verwaltung seiner Obliegenheiten schuf sich der Bezirksverband Pfalz am 1. Januar 1995 eine eigene Zentralverwaltung mit Sitz in Kaiserslautern.--Smofer 12:07, 3. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Karte wär schön[Quelltext bearbeiten]

siehe Betreff (nicht signierter Beitrag von 46.5.184.243 (Diskussion) 17:26, 14. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Umfasst die gesamte Pfalz?[Quelltext bearbeiten]

Ob das wohl so pauschal zutreffend ist? Es scheint mir nicht so. Zum einen sind da die Teile der alten Kurpfalz, die jetzt in Baden-Württemberg liegen, dann ist da die Saarpfalz und schließlich wurden bei der Kreisreform 1969 insbesondere in der Nordpfalz pfälzische Orte in andere Kreise umgegliedert. Von der Oberpfalz in Bayern, die ja auch den Pfälzer Löwen im Wappen führt nicht zu reden. Es ist doch eher so, daß der Bezirksverband alle als überwiegend pfälzisch angesehenen Landkreise in RLP umfaßt. Wobei da nun wieder Gebiete dabei sind, die historisch vor der bayerischen Zeit nicht pfälzisch waren.--Digitale Tinte (Diskussion) 14:58, 5. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]

@Digitale Tinte: Ja, die Pfalz als aktuelle Region, wie sie in der Einleitung des Artikels verlinkt ist. Zu Deinen Überlegungen und Fragen empfehle ich Dir, Dich mit der Begriffsklärungsseite Pfalz zu beschäftigen. Abgeschnittene Areale und umgegliederte Ortschaften gehören eben nicht mehr dazu, auch wenn sie eine pfälzische Vergangenheit haben... -- Grüße vom 2020 aus der Pfalz ausgewanderten Pfälzer Mundartpoet <Dialog auf Hochdeutsch> 17:56, 5. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]