Diskussion:Biergartenrevolution

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 85.181.34.77 in Abschnitt Auswirkung der Biergartenrevolution auf die Sperrzeit
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Eine Verkürzung der Sperrstunde heißt längere Öffnungszeiten für die Biergärten. Meines Wissens ist in Bayern die Sperrrstunde von 5 bis 6 Uhr. Also deshalb ist eine "Verlängerung der Sperrstunde" in diesem Artikel sehr sinnvoll. Denn nur dann würde eine frühere Schließung der Biergärten möglich. Kritik ist gerne angebracht. Vielleicht bin ich auch im Unrecht.

Wurde hier falsch verwendet, ist jetzt korrigiert. Sperrstunde ist eigentlich eine Uhrzeit und kein Zeitraum. --Stefan 01:36, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Auswirkung der Biergartenrevolution auf die Sperrzeit[Quelltext bearbeiten]

Folgender von mir eingefügte Satz:

Für die meisten dieser Biergärten in München änderte sich durch diese Verordnung allerdings nichts, da die meisten münchner Traditionsbiergärten bereits zuvor eine deutlich später beginnende Sperrzeit hatten.

wurde mit dem Kommentar "Für die damalige Zeit falsch, heute ist das natürlich anders" gelöscht.

Ich verstehe diese Begründung nicht. Der Anlass der sog. "Biergartenrevolution" war die Sperrzeitregelung des Biergartens Waldwirtschaft. Die Auswirkung der sog. "Biergartenrevolution" war, dass eben genau für diesen Biergarten die Sperrzeit von 21:30 Uhr auf 23:00 Uhr verlegt wurde. Für diesen Zweck wurde auf der bayrischen Landesebene die Biergartenverordnung erlassen.

Zumindest in München (Biergärten im Sinne dieser Verordnung gibt es fast ausschließlich in München) hat sich dadurch bis auf eben die Sperrzeit der Waldwirtschaft nichts verändert, da die meisten anderen der in der Verordnung definierten "Traditionsbiergärten" bereits lange zuvor einen späteren Sperrzeitbeginn hatten.

Anläßlich der Entscheidung des Bundesverwalungsgericht stellte die SPD im Münchner Stadtrat am 29.01.1999 eine Anfrage. In der Antwort vom 03.02.1999 antwortete der zuständige Krieverwaltungsreferent Blume-Beyerle, dass die Entscheidung des Bundesverwalungsgerichts KEINE Auswirkungen auf die Sperrzeiten der Münchner Biergärten hätte. Von den 29 betroffenen Biergärten hätten 20 eine Sperrzeit von 01:00 Uhr, 5 hätten eine Sperrzeit von 23:00 Uhr und vier hätten eine Sperrzeit von 22:00 Uhr.

Daran hat sich weder durch die Entscheidung des Bundesverwalungsgerichts, noch durch die Neufassung der Bayrischen Biergartenverordnung bis heute etwas geändert. Der einzige "Erfolg" den die Biergartenrevolution hatte war, dass 1995 der Sperrzeitbeginn der Waldwirtschaft von 21:30 Uhr auf 23:00 Uhr verlegt wurde.

Weil die "Biergartenrevoluzer" (hauptsächlich von der CSU unterstützt) es aber gerne so darstellten, als hätten sie flächedeckend für längere Sperrzeiten gekämpft, hat die Münchner SPD die Antwort auf ihre Anfrage (die sie natürlich bereits zuvor gewußt hat) entsprechend politisiert. Die Süddeutsche Zeitung hatte deshalb die sog. "Biergartenrevolution" ins lächerliche gezogen. Bei den Münchnern gilt diese "Revolution" heute als Farce. Umso erstaunter war ich, dass der Artikel hier diese politischen Querelen nicht darstellt.

Der Artikel zeigt ausschließlich die Sichtweise der bayrischen CSU. Die Sichtweise der münchner SPD bleibt völlig unberücksichtigt. Auch fehlen wichtige Fakten, wie z.B. die tatsächlichen Auswirkungen auf die Sperrzeiten. Wenn sich daran nichts ändert, werde ich einen Neutralitätsbaustein setzen. 85.181.32.123 10:56, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke für die detaillierten Angaben. Leider kann ich sie online im Ratsinformationssystem der Stadt München nicht verifizieren. Weißt du, ob der Antrag vom Januar 1999 bzw die Antwort vom Februar im System enthalten oder anderweitig online sind und kannst du einen Link drauf setzen? Ansonsten gehe ich morgen kurz im Rathaus vorbei und versuche, eine Kopie zu bekommen. Oder, nachdem du ja wohl eine Kopie der Anfrage und der Antwort hast, magst du nicht selbst den Artikel entsprechend erweitern? Die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung müsstest du natürlich ebenfalls mit einem Beleg versehen. Zusammen bekommen wir das schon hin. Grüße --h-stt !? 15:01, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Hallo h-stt, im Ratsinformationsystem sind nur Dokumente ab Dezember 2000 archiviert. Der genaue Titel der Anfrage lautet "Berliner Verwaltungsgerichtsentscheidung zu Biergartenöffnungszeiten". Eine Googleabfrage bleibt leider ohne Ergebnis. Ich habe eine Kopie der Antwort vom 03.02.1999. Der genaue Wortlaut ist:
"Die Festsetzung der Betriebszeit erfolgt je nach Antrag des Wirtes, nach Lage des Biergartens zu einem angrenzenden Wohngebiet sowie nach der individuellen Beschwerdelage. Die Biergärtennutzungszeitenverordnung (Anmerkung von mir: der Bayrischen Staatregierung von 1995) wurde nicht als Rechtsgrundlage herangezogen. Auch bei den kleineren Biergärten mit weniger als 1000 Plätzen wurde in keinem einzigen Fall die Festlegung der Betriebszeit auf auf die Biergärtennutzungszeitenverordnung gestützt."
Auch die Biergartenverordnung vo April 1999 hatte keine Auswirkung, da ja bereits zuvor fast alle Biergärten eine gesetzliche Sperrzeit ab 01:00 Uhr hatten, wie der Antwort der Müncher Stadtverwaltung zu entnehmen ist.
Wenn du die Richtigkeit meiner Darstellung nicht anzweifelst, können wir diese Informationen verwenden. Die Frage ist nur, wie wir diese, meiner Meinung nach wichtigen Informationen einbauen? In einem eigenen Abschnitt zu den realen Auswirkungen der Biergartenrevolution?
Den Artikel, der kurz danach in der Süddeutschen Zeitung erschien, habe ich leider nicht mehr und ich kann diesen auch nicht online finden. Wenn du dies für sinnvoll erachtest werde ich aber gerne zur Süddeutschen Zeitung gehen und nachfragen. --85.181.53.126 16:57, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Die SZ übernehme ich. Ich bin morgen sowieso den halben Tag in der StaBi und habe auch schon einen anderen Rechercheauftrag zur Wikipedia. Da kann ich auch kurz in die Mikroverfilmung der SZ in der ersten Februarwoche 1999 schauen. --h-stt !? 17:34, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Prima, dann warte ich noch mit der Einarbeitung, bis alle Quellen auf dem Tisch liegen. --85.181.60.197 18:25, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Danke für deine Geduld und die Ergänzung. Die Auszüge aus der SZ lagen schon ein paar Tage hier aber ich kam zu nichts. Den von dir erinnerten Artikel habe ich nicht gefunden. Es gab nur einen hämischen Kommentar, der war schon am 3. Februar 199 im Bayernteil (Seite L7, Überschrift: Helfer in Schicksalsfragen) und beschäftigte sich damit, dass die Staatsregierung zwei Anläufe gebraucht hatte, um eine rechtmäßige Verordnung hinzubekommen. Die Anfrage im Stadtrat wurde zwar in einer Kurzmeldung vom 2. Februar erwähnt, die Antwort darauf aber nicht mehr berichtet, da die Trauerfeier für August Everding für zwei Tage den Lokalteil völlig bestimmte. Meine Recherche habe ich noch für kleinere Ergänzungen im Artikel verwendet. Grüße --h-stt !? 19:14, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Vielleicht kam der Artikel auch erst ein/zwei Wochen später raus, ich weiß es leider nicht mehr genau. Wenn ich Zeit habe, werde ich mal recherchieren. Aber der Artikel ist nun imho auch so schon o.k. --85.181.34.77 22:23, 9. Nov. 2008 (CET)Beantworten