Diskussion:Binder Jetting

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Der-Wir-Ing in Abschnitt Entfernung der Ergänzung "auch 3D-Druck" in der Einleitung
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Entfernung der Ergänzung "auch 3D-Druck" in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Sollte der Hinweis "(auch 3D-Druck)" hinter "Binder Jetting" nicht besser entfallen, da - im Gegensatz zu früher - 3D-Druck viel weniger als Synonym für Binder Jetting benutzt wird, sondern heute vielmehr als Gattungsbegriff für alle additiven Fertigungsverfahren dient? --Tristram (Diskussion) 13:45, 2. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Das Verfahren ist in der VDI-Richtlinie 3405 genormt unter der Bezeichnung „3D-Drucken“ ... Also eher nein. Aber die Verlinkung halte ich für irreführend. --Der-Wir-Ing („DWI“) 15:17, 2. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Der aktuelle Normentwurf der DIN EN ISO 52900 definiert das Binder Jetting unter dem Namen "Freistrahl-Bindemittelauftrag" als eigene Prozesskategorie.[1] Wenn ich das richtig im Kopf habe, denkt auch der VDI darüber nach, die Einteilung in seiner Richtlinie an die Norm anzupassen. Ich habe allerdings dafür gerade nicht mehr die Quelle griffbereit. Daher macht Tristams Vorschlag schon Sinn, es sollte dann nur vielleicht zusätzlich der Artikel angepasst werden und der Passus zur VDI 3405 entfallen, wenn er auch momentan noch aktuell ist. --Ferramanis (Diskussion) 17:40, 3. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Ich würde dann eher schreiben (früher nach der zurückgezogenen VDI-Richtlinie 3405 auch "3D-Drucken"). Wir nennen ja auch die älteren Namen von Sankt Petersburg und Verona Pooth oder dass der Baustahl S235JR früher St 37-2 hieß. --Der-Wir-Ing („DWI“) 18:11, 3. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
  1. [1], siehe Website des DIN