Diskussion:Blücher-Kaserne (Hemer)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Asio otus in Abschnitt Insolvenzen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wieso heißt das Lemma nicht einfach Blücher-Kaserne? --torte Disk. Hockey-Bar 12:21, 4. Mär 2006 (CET)

Weil es Kasernennamen (wie dieser) oft mehrfach vergeben sind. Wenn du zB nach Hessisch Lichtenau fährst wirst du dort ebenfalls eine Blücher-Kaserne finden. Das Problem ist grade im Gespräch und ich hoffe wir können eine Einigung finden. --pixelFire Bierchen?!? 19:34, 18. Mär 2006 (CET)

Verbände und Einheiten[Quelltext bearbeiten]

Es bleibt zu klären, welche Verbände nicht aufgelöst, sondern lediglich umgegliedert wurden. --Wilkinus 08:16, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Insolvenzen[Quelltext bearbeiten]

Löschung eines unabweisbaren Bestandteils des Artikela von Waddehadde rückgangig gemacht. JaJo Engel JaJo Engel 22:18, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Der Grund für die Löschung war nicht die Unbeweisbarkeit, sondern die Fehlplatzierung. Die Insolvenzen haben im Kasernen-Artikel nichts verloren. --Waddehadde 22:49, 18. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Der mit Insolvenzen belastete Teil der Blücher-Kaserne wurde von der Stadt Hemer an ein Wirtschaftsunternehmen veräußert. Dieses unterliegt der handelsregisterlichen Publikationspflicht. Diese lässt sich im Artikel nicht verschweigen. --JaJo Engel 10:46, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Es gibt keinen mit Insolvenzen belasteten Teil der Blücher-Kaserne, es gibt Insolvenzen im ZSK und in dem Artikel wird das auch erwähnt. --Waddehadde 14:53, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Irrtum! Das an die GSW-GmbH verkaufte Grundstück gehört zur Insolvenzmasse. Die Verheimlichungen in diesem Zusammenhang sind nicht vertretbar. -- JaJo Engel 17:26, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Irrtum! Es wird nichts verheimlicht, Interessierte können alle notwendigen Informationen im entsprechenden Artikel finden. --Waddehadde 19:42, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
@ JaJo Engel: Die Nachnutzung des Geländes und der Gebäude mögen noch in einem Artikel über eine ehemalige Kaserne aufgenommen werden, mehr aber auch nicht. Siehe hierzu beispielsweise vergleichbare Artikel.
Vorläufige Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung gegen Unternehmen, die sich nun, nach der Vermarktung von Teilen der ehemaligen Kaserne, auf dem Gelände befinden, befanden oder Erwerber sind, bedeuten keine Nutzungsänderung des Geländes als Gewerbegebiet.
Deine weitergehenden Angaben ergeben sich aus diesem Artikel und gehören hier bitte nicht noch einmal wiederholt. Danke. --Asio 21:50, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Alles zu weit hergeholt. Es geht zunächst um die Frage, wer ist Eigentümer und verfügungsberechtigt über das Gewerbegebiet und was geschieht damit. Die Zukunft wird es zeigen. Gruß --JaJo Engel 23:12, 19. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Mitteilungspflichtig ist die Verfügungsbeschränkung der im Insolvenzeröffnungsverfahren befindlichen GSW als Standortmanagerin. Sollen die Ahnungslosen ins offene Messer laufen? Bitte die Einigungsstelle anrufen. -- JaJo Engel 15:45, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Siehe Antwort hier und meinen vorherigen Beitrag (19. Feb. 2011, 21:50 Uhr). Hilfreich kann auch die Insolvenzordnung sein (beispielsweise § 23 i. V. mit § 9). Gruß --Asio 18:17, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Was willst du denn mit dem Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkung ausdrücken? Meinst du, wer diese Bekanntmachung nicht kennt oder darüber hinweggetäuscht wird, sei selbst schuld, wenn er in die Falle gerät? -- JaJo Engel 19:02, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten
@ JaJo Engel: Erneute Bitte-> Nimm erst zu dem Beträgen oben (insbesondere 21:50, 19. Feb. 2011 (CET)) inhaltlich Stellung, bevor Du erneut wieder unbegründet revertierst. Danke --Asio 17:46, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten