Diskussion:Blattenpass

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Motorfahrzeuge[Quelltext bearbeiten]

"Der Pass ist nicht mit Motorfahrzeugen befahrbar" - wegen rechtlicher Sperre oder wegen Zustand des Weges? -- Ulflulfl (Diskussion) 16:56, 6. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Es gab zu dem Zeitpunkt, als der Blattenpass benutzt wurde, noch keine Motorfahrzeuge. Es ist ein 4.-Klasse-Weg. Technisch befahrbar ist er, das Kreuzen kann problematisch sein, üblicherweise steht an solchen Wegen ein Verbotsschild "Land- und Forstwirtschaft gestattet." --Morgestraich (Diskussion) 16:32, 26. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Experten von Solothurn Tourismus könnten mal nachtragen, wann das Wirtshaus im Auftrag des Basler Bischofs abgerissen wurde - zumindest in welchem Jahrhundert. --PatrickBrauns (Diskussion) 15:39, 1. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Wieso Solothurn Tourismus? Der Pass ist nicht im Kanton Solothurn. --62.202.181.141 15:44, 1. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Warum nicht? Wohin führt denn die Anmerkung 1? - Zu einer Website, die im Impressum das hat: "COPYRIGHT Kanton Solothurn Tourismus"! --PatrickBrauns (Diskussion) 20:43, 1. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]