Diskussion:Bramaterra (Wein)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von BMK in Abschnitt Produktionsvorschriften
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Anbau

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Die Angabe, die Rebflächen würden auf dem Bramaterra liegen, einem Hügel, ist so nicht richtig. Zwar gibt es eine Erhebung (Berglein) namens Bramaterra, dieser hat jedoch mit dem Anbaugebiet, in welchem die Trauben für den Bramaterra erzeugt werden, überhaupt nichts zu tun. Am Bramaterra wachsen auch überhaupt keine Reben. Vielmehr ist die Fläche der für den Anbau zugelassenen sieben Gemeinden ganz überwiegend bewaldet und finden sich die Rebflächen vereinzelt dazwischen. Bei den sieben Gemeinden handelt es sich um Brusnengo, Curino, Masserano, Sostegno und Villa del Bosco in der Provinz Biella, sowie Lozzolo und Roasio in der Provinz Vercelli. Das zuständige Consorzio Tutela Nebbioli Alto Piemonte veröffentlicht im Jahr 2020 eine Anbaufläche von ca. 28 Hektar.--Monte Pelmo (Diskussion) 22:08, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Produktionsvorschriften

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Was die vorgeschriebenen bzw. zulässigen Rebsorten angeht, ist es richtig, dass der Anteil von Nebbiolo mit 50 - 80% vorgeschrieben ist. Der Nebbiolo wird hier lokal als Spanna bezeichnet. Die weitere Beschreibung, es dürften angeblich die Rebsorten Uva Rara mit bis zu 30% und Vespolina (einzeln oder zusammen bis 20%) zugefügt werden, stimmt schon sprachlich nicht, ist aber auch inhaltlich falsch. Dem Nebbiolo dürfen tatsächlich bis zu 30% Croatina beigefügt werden, sowie maximal 20% Uva Rara und/oder Vespolina (einzeln oder gemeinsam). Die Uva Rara (Nationale Registrierungsnummer 248) wird in der Region im Übrigen auch als Bonarda Novarese bezeichnet.

Der Mindestalkoholgehalt für den Bramaterra liegt bei 11,5% und für die Riserva bei 12%.--Monte Pelmo (Diskussion) 22:30, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Danke für die Hinweise. Eingearbeitet. Der normale Bramaterra muss übrigens auch mind. 12 % Mindestalkoholgehalt aufweisen – siehe Quelle.--BMK (Diskussion) 11:53, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten