Diskussion:Brevier (Liturgie)

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"Brevier" vs "Stundenbuch"[Quelltext bearbeiten]

Beide Worte werden auch für Sammlungen/Bücher jenseits der liturgischen Bücher verwendet. Ich beschränke mich hier auf die liturgischen Bücher.

M. E. sind mit den beiden Begriffen zwei unterschiedliche Ansätze verbunden:

Hiermit verbunden ist m. E. das historische Verständnis des Stundengebetes als "Offizium" und "Pensum". D. h. es ist das Standesgebet der Geistlichen, kommend aus der monastischen Tradition (daher der komplette Psalter in einer Woche, insgesamt sieben Horen: Laudes, Terz, Sext, Non, Vesper, Komplet, Vigil), die in die Liturgie an den Bischofskirchen ("Kathedralliturgie") Einzug gefunden hat. Ein zeitgerechter Ansatz war nicht ausdrücklich gefordert, es wurde privat rezitiert, es galt als schwere Sünde, es auszulassen. Es steht für die Offiziumsliturgie gemäß der Bulle Pius V., das seit 1570 für rund 400 Jahre in Gebrauch war. Ein BREVIER aus Mondsse / Österreich wurde schon im Jahre 1458 herhestellt (Österreichische Nationalbibliothek). (nicht signierter Beitrag von 77.117.246.195 (Diskussion) 21:59, 9. Mär. 2013 (CET))[Beantworten]

Dieser Begriff geht auf ein erneuertes Verstädnis des II. Vatikanischen Konzils zurück, daß das Tagzeitengebet wieder als eine Tagzeiten-Liturgie verstanden wissen wollte: zeitgerechter Ansatz der Horen. Außerdem war es ausdrücklich nicht als Privat-, sondern als öffentliches Gebet der Kirche vorgesehen; es sollten auch die übrigen Gläubigen sich der Tagzeitenliturgie als Gebet der Kirche anschließen. Die Psalmen wurden bewußt auf einen Vier-Wochen-Rhythmus ausgedehnt, um es in den heutigen Gegebenheiten besser als Tagzeiten-Gebet vollziehen zu können. (Vgl. hierzu die Allgemeine Einführung ins Stundengebet sowie die Konstitution "Sacrosanctum Concilium" über die Liturgie).

Daß auch heute diese beiden Begriffe synonym verwendet werden, ist ein Relikt des alten Verständnisses und des noch nicht ganz durchgedrungenen neuen Verständnisses. Es ist insofern ein Mangel.

In jedem Fall sollte m. E. der Artikel sauber in diese zwei Ansätze / also zwei Artikel aufgetrennt werden. Sofern gewünscht, bin ich gerne Co-Autor.

--Aixot 21:09, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Te deum und Magnificat[Quelltext bearbeiten]

Ich habe nach etwas Überlegung den Artikel um die Hinweise auf das Te deum und das Magnificat gekürzt. Der Grund: In der Einleitung heißt es Das Brevier (lat. brevis, „kurz“) enthält die Texte für die Feier des Stundengebets der römisch-katholischen Kirche…. Durch die Erwähnung des Te deums und des Magnificats entsteht zumindest der Eindruck, es handle sich dabei ebenfalls um irgendwie approbierte Texte für das Stundengebet. Das sind sie jedoch nicht. Wenn überhaupt, wäre es besser, die Verweise auf diese Texte in Stundengebet unterzubringen, dann allerdings mit dem entsprechenden Hinweis versehen.--Turris Davidica 11:07, 28. Mär. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die Seite officiumdivinum.com gibt es wohl nicht mehr, ein whois-Eintrag liefert gar keine Daten zurück. Ich habe den Link entfernt und hoffe, das ist richtig so.

-- MSelig 13:35, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]

„Bedenkliche Erweiterungen des Stundengebets“[Quelltext bearbeiten]

„… etwa außerbiblische Lesungen“. Über das Beispiel bin ich spontan gestolpert. Die Matutin sieht neben biblischen Lesungen in den einzelnen Nokturnen traditionell auch Werke der Kirchenväter und anderer vor. Das sind außerbiblische Lesungen. Seit der letzten Reform werden auch Konzilstexte gelesen. Inwiefern gälte das als „bedenkliche Erweiterung“? --16:33, 9. Feb. 2015 (CET)

Die nur auf die Verhältnisse vor 1568 bezogenen Bemerkungen von Lumma können tatsächlich missverständlich verstanden werden, ich habe sie erst mal rausgenommen. (Und ich hoffe, dass dein verständlicher Ärger nicht dein letztes Lebenszeichen hier ist. Ich würde mich jedenfalls über eine weitere Zusammenarbeit sehr freuen.) --Der wahre Jakob (Diskussion) 09:58, 10. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]