Diskussion:Brigitte Hürlimann
Arbeitskonflikt
[Quelltext bearbeiten]Es geht um diese Einarbeitung von Benutzer:Nordostsüdwest. Hürlimann und die NZZ befanden sich in einem Arbeitskonflikt. NZZ hat ihr ein Schreibverbot verhängt[1], dann kam ihre Kündigung bzw. eine Freistellung durch die NZZ. Gem. WOZ: Anlass für die Kündigung war, dass ihr bei der Bewerbung um die Korrespondentenstelle beim Bundesgericht in Lausanne eine jüngere Kollegin vorgezogen wurde, die bisher nicht über die Justiz geschrieben hatte. Hürlimann ärgerte sich weniger darüber, dass sie die Stelle nicht erhielt, als vielmehr über die Begründung: Sie sei politisch zu wenig bürgerlich, ausserdem schreibe sie nicht gut genug. «Da stand ich auf und ging. Ich sah für mich keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr bei der Zeitung und kann den politischen Kurs nicht länger mittragen.
Wir sehen, es gab eine Enttäuschung auf Seiten von Hürlimann, weil sie eine bestimmte Arbeitsstelle bei der NZZ nicht bekam. Ob politische Gründe oder mangelhafte Leistung dahinter stehen ("..ausserdem schreibe sie nicht gut genug."), wissen wir nicht. Was wir sehen, ist es ein Arbeitskonflikt, wie er immer wieder in Firmen vorkommt. Da wir nicht wissen, was genau alles vorgefallen ist, können wir nicht einfach nur die Version von Hürlimann in den Artikel bringen, wie es Benutzer:Nordostsüdwest in seinem Edit tat, dies verstösst gegen WP:NPOV. Das beste ist, wir lassen den Arbeitskonflikt ausserhalb der Wikipedia. Oder falls wir ihn erwähnen, dann in der Form wie "Nach einem Arbeitskonflikt ..... ". --KurtR (Diskussion) 20:47, 1. Dez. 2019 (CET)