Diskussion:Bundesrat (Deutsches Reich)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ziko in Abschnitt Bundesrat (Norddeutscher Bund)
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Veto[Quelltext bearbeiten]

Seltsam: 14 Stimmen reichten zum Veto, das dann mit 17 Stimmen wieder ausgehebelt werden konnte. Wenn 14 Stimmen zum Veto reichen sollen, dann ist der Fall normalerweise damit erledigt. Darum kann nicht zutreffen, was der Autor des Artikels da gechrieben hat.--79.202.195.98 02:01, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Nein, der Text ist korrekt: Verfassungsänderungen waren abgelehnt, wenn sie im Bundesrat 14 Stimmen gegen sich hatten. Preussen führte 17 Stimmen, und da die Stimmen nur einheitlich abgegeben werden konnten, hatte Preussen allein, ohne weitere Nein-Stimmen anderer Gliedstaaten, ein Vetorecht gegen Verfassungsänderungen. Um einem Beschluss zuzustimmen, bedurfte es im allgemeinen einer Mehrheit der Stimmen. Bei 58 Stimmen (vor 1911) also 58:2=29 Stimmen +1=30 Stimmen für die Mehrheit. Wenn Preussen dafür stimmte, dann fehlten zur Mehrheit noch 13 Stimmen, die z. B. von zwei Ländern mit je 6 Stimmen und einem beliebigen weiteren Land kommen konnten, also von insgesamt vier Ländern. Bei einer Verfassungsänderung waren aber dann 58-13=45 Stimmen, also anderthalbmal soviele wie sonst, erforderlich, immer vorausgesetzt, dass alle Stimmen vertreten und instruiert und tatsächlich abgegeben worden waren. --178.197.229.229 17:26, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Notwendige Präzisierung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beleuchtet nicht, wer im Bundesrat saß - Bismarck ging es darum, die Souveränität der Fürsten zu sichern, weswegen im Bundesrat nur Vertreter sitzen durften, die von den jeweiligen Fürsten selektiert worden waren. Das sollte unbedingt noch angegeben werden. -- 83.99.89.161 18:32, 24. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 14:34, 13. Mai 2016 (CEST)

Verweise[Quelltext bearbeiten]

Frage: In den Verweise wird unter Herzogtümern Reuß aufgeführt. War das nicht "nur" ein Fürstentum? (nicht signierter Beitrag von 88.66.197.255 (Diskussion) 20:07, 3. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Bundesrat (Norddeutscher Bund)[Quelltext bearbeiten]

Warum verlinkt Bundesrat (Norddeutscher Bund) auf Bundesrat (Deutsches Reich)? Und dort wird er nur kurz erwähnt. Das ist keine schöne Lemma-Struktur! --LichtStrahlen (Diskussion) 15:45, 14. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Weil es dieselbe innerstaatliche Institution war. Benatrevqre …?! 14:36, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die Wikipedia ist da tatsächlich nicht ganz konsequent: Der Bundeskanzler bzw. Reichskanzler hat je einen eigenen Artikel, der Bundesrat nicht, wohl, weil der Name nach 1870 beibehalten wurde. Eine allgemeinere Diskussion in der Redaktion Geschichte wäre mal nicht verkehrt. Z. (Diskussion) 16:22, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Bundeskanzler und Reichskanzler sind auch nicht dasselbe Verfassungsorgan, darum berechtigt zwei Artikel. Der Bundeskanzler hat nach dem GG eine sehr viel stärkere Stellung, sowohl innerhalb der Bundesregierung wie auch im Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen, insbesondere hat er die staatsleitende Funktion. Auch wird der Bundeskanzler im Unterschied zum Reichskanzler nach der WRV nicht vom Präsidenten bestimmt, sondern vom Bundestag gewählt und er bleibt im Amt – so der Grundsatz –, bis ein Nachfolger gewählt oder ein neuer Bundestag zusammengetreten ist (vgl. Art. 67 Abs. 1, Art. 68 Abs. 1, Art. 69 Abs. 2 GG). Darüber hinaus kommen dem Bundeskanzler die im VI. Abschnitt des GG eingeräumten besonderen Befugnisse zu (vgl. insbesondere Art. 64 Abs. 1, Art. 65 S. 1 und 4, Art. 68 Abs. 1, Art. 69) wie in erster Linie die Richtlinienkompetenz sowie u. a. die Befehls- und Kommandogewalt für die Streitkräfte im Verteidigungsfall und eine Reihe entscheidender Verfahrensrechte. Man spricht hier auch vom Kanzlerprinzip (vgl. Umbach/Clemens, GG Mitarbeiterkommentar, Bd. II, 2002, Art. 62 Rn. 13–16).
Ein Vergleich dieses Artikels mit denen über Bundeskanzler/Reichskanzler ist daher abwegig. Eine bloße Umbenennung des Bundesstaates rechtfertigt auch nicht, von einem neuen Verfassungsorgan auszugehen, sodass der Redirect Bundesrat (Norddeutscher Bund) auf Bundesrat (Deutsches Reich) letztlich der Tatsache geschuldet ist, dass sich die Institution nicht geändert hat. Oder gab es hier erhebliche Änderungen? Benatrevqre …?! 16:51, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Man soll eben nicht von den Bezeichnungen ausgehen, sondern von den Begriffen. Bei "Reichskanzler" könnte es sinnvoll sein, NDB und Kaiserreich in einem Artikel zu haben, aber den Reichskanzler 1919-33/45 in einem anderen. Und den Bundeskanzler seit 1949 sowieso in einem eigenen, wie es auch der Fall ist. Z. (Diskussion) 17:20, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Nein, eine solche Auftrennung hielte ich überhaupt nicht für sinnvoll. Denn dann würde nicht mehr herausgestellt sein, dass das Reichskanzleramt trotz der Änderung der Staatsform weiterbestand. Die Begriffe Bundeskanzler und Reichskanzler sind ohnehin schlicht verschieden, sowohl in Macht- als auch in Kompetenzfülle, das sind nicht nur verschiedene Bezeichnungen! Benatrevqre …?! 17:56, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Das kann ich nicht nachvollziehen - den Unterschied kann man ja vor allem dadurch betonen, dass es zwei Artikel wären. Und wenn man es auf NDB und Kaiserreich bezieht, sind BK und RK nur unterschiedliche Bezeichnungen, keine unterschiedlichen Begriffe. Z. (Diskussion) 21:49, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten