Diskussion:Bundesrechtsanwaltsordnung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von ErwinLindemann in Abschnitt Literatur
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Literatur[Quelltext bearbeiten]

Kann mir bitte jemand erklären, welchen Bezug die bisher unter Literatur aufgeführten Werke zum Artikel und vor allem seinem gegenwärtigen Inhalt haben (Siehe WP:Lit)? Ich sehe diesen Bezug nicht. Falls keine begründeten Einwände kommen, würde ich die Literaturliste folglich löschen, weil es so einfach nur Literaturspam ist. Gruß. --Tavok (Diskussion) 10:41, 17. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Wie angekündigt habe ich die Literaturliste gelöscht. Die Angaben des Artikel lassen sich aus dem verlinkten Gesetzestext ermitteln, soweit sie nicht ohnehin trivial sind. Bei Ausbau des Artikels können die Werke ja gerne als Beleg für (dann) vorhandenen (!) Text wieder rein. Gruß. --Tavok (Diskussion) 22:23, 20. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

die Bücher von Borgmann und Rinsche, so gut sie inhaltlich sind, gehören hier eigentlich nicht rein, weil es dort um Haftung geht und nicht (wie in der BRAO) um Berufsrecht --ErwinLindemann 11:24, 1. Jun. 2015 (CEST) (falsch signierter Beitrag von ErwinLindemann (Diskussion | Beiträge) 11:24, 1. Jun. 2015 (CEST))Beantworten