Diskussion:Bundessozialhilfegesetz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Liliana-60 in Abschnitt Evtl. hilfreicher Link
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Werden in dem Artikel nicht BSHG (gesetzliche Grundlage) und Sozialhilfe (Gesamtheit der Massnahmen zur Unterstützung bedürftiger Personen) vermischt? M.E. sollte Bundessozialhilfegesetz das Gesetz, dessen Gliederung, Entwicklung und einige Kernaussagen vorstellen, ansonsten jedoch auf Sozialhilfe verweisen. --asb 01:23, 29. Feb 2004 (CET)

Sozialhilfe ist nicht "die Gesamtheit der Massnahmen zur Unterstützung bedürftiger Personen", sondern tatsächlich nur die Leistungen, die im BSHG geregelt sind. Ich werde den Artikel noch ausbauen. Aber es ist hier ziemlich schwer, zwischen Form (Gesetzestext) und Inhalt zu trennen, finde ich. Mal gucken, wie das in anderen Gesetzesthemen gelöst wurde. buecherfresser 12:37, 29. Feb 2004 (CET)

Die Behauptung, sogenannte "gemeinnützige Arbeit" die unter Androhung von Sozialhilfekürzung erzwungen wird (§ 25 I BSHG), sei keine Zwangsarbeit, ist äußerst zweifelhaft, da davon ausgegangen werden muß, daß Hilfe zum Lebensunterhalt nicht als Luxus, sondern zur Existenzsicherung und zur Gewährleistung der Menschenwürde bewilligt wird. Wenn die Gewährleistung der Menschenwürde aber unter die Bedingung einer Nützlichkeit und unter den Zwang einer Tätigkeit gestellt wird, ist die Diskussion ob Zwangsarbeit vorliegt, völlig unvermeidlich. Darum sage ich, ein Link zum Begriff der Zwangsarbeit ist nicht unangemessen. Ich will aber noch ein wenig abwarten, ob gute Argumente meine Position widerlegen können. Ansonsten kommt der Link wieder rein! (8.3.04)

Hallo Unbekannter, unter Zwangsarbeit wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Arbeit von Sklaven, Kriegsgefangenen oder Menschen verstanden, die gegen ihren Willen z.B. in einem Arbeitslager interniert sind. Dies alles trifft auf gemeinnützige Arbeit nicht zu. Mein Vorschlag ist, Du legst einen eigenen Artikel gemeinnützige Arbeit an, und verlinkst dann auf diesen, das wäre m.E. inhaltlich viel passender. Grüsse, buecherfresser 23:51, 8. Mär 2004 (CET)

Maßgeblich ist die Definition des Begriffs "Zwangsarbeit" durch die IAO, die klar auf die Aspekte "Unfreiwilligkeit" und "Strafandrohung" im Weigerungsfall eingeht. Da unentgeltliche Arbeit keinen Anreiz bietet, bleibt nur die Drohung gegen die verpflichtete Person übrig. Daraus leite ich die begriffliche Nähe zur Zwangsarbeit ab. Da meine Argumentation mehr juristisch als sozialpolitisch ist, lege ich wert auf einen Link zum BSHG (wir Juristen wollen nun mal gerne die juristische Schwachstelle eines Gesetzestextes herausarbeiten und nicht irgendwelche politische Statements abgeben). Ich gebe aber zu, der Link müßte eine ganz kurze, knappe Erklärung einschließen, oder es dürfte wenigstens nicht der einzige Link sein, damit der Artikel zum BSHG nicht zu tendenziös wirkt, denn das BSHG ist ja nicht ganz und gar zu verdammen, sondern es gibt einige wenige zweifelhafte Elemente, die eine kritische Betrachtung verdienen.(9.3.04)

Falls diese Definition maßgeblich sein sollte und wir juristische Aspekte diskutieren, dann bitte aber auch konkret und nicht von irgendwelchen Aspekten auf die eine Norm eingehen soll. Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens 29 über Zwangs- und Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation von 1930 lautet:
Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
Das scheint für Sie zu sprechen. Aber: Art. 2 Abs. 2 lautet:
Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht
b) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten der Bürger eines Landes mit voller Selbstregierung gehört, ...
e) kleinere Gemeindearbeiten, die unmittelbar dem Wohle der Gemeinschaft dienen, durch ihre Mitglieder ausgeführt werden und daher zu den üblichen Bürgerpflichten der Mitglieder der Gemeinschaft gerechnet werden können, unter der Voraussetzung, daß die Bevölkerung oder ihre unmittelbaren Vertreter berechtigt sind, sich über die Notwendigkeit der Arbeiten zu äußern.
und dann sieht die Sache mit der angeblichen Zwangsarbeit schon ganz anders aus. --Andrsvoss 14:47, 9. Mär 2004 (CET)

Sehr gut beobachtet! aber falsch interpretiert! "Übliche Bürgerpflichten", etwa im Sinne von "kleinen Gemeindearbeiten", sind natürlich Pflichten, die jedermann in der Gemeinde zu tragen hat. Z. B. wenn jeder Gemeindebewohner vor seinem Grundstück den Schnee wegkehren muß. Solche Pflichten kann man nicht an besonders zu diskrimnierende Personengruppen delegieren, es sei denn, es handelt sich um eine Maßnahme gegen irgendwelche, von einem Strafrichter verurteilte Kleinkriminelle, die als "Wiedergutmachung" (z.B. als Bewährungsauflage) gemeinnützige Arbeit leisten müssen. Trotzdem freut es mich, dass hier niveauvoll diskutiert wird (!) (9.3.04)

Ich habe mich entschlossen lieber keinen Artikel zur gemeinnützigen Arbeit zu verfassen, da meine Perspektive, die sich mit der staatlich verordneten Praxis befaßt, diese Tätigkeit Kleinkriminellen und Sozialhilfeempfängern aufzunötigen, in keiner Weise den wirklich verdienstvollen, gemeinnützigen Tätigkeiten karikativer oder kirchlicher Vereine und Organisationen Rechnung tragen kann. Das herabsetzende Verquirlen der Zwangsarbeit mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verdienstvoller Bürger an einer gemeinnützigen Sache, ist nicht originär meine Idee, sondern verfehlte Praxis des Staates. (12.3.04)

Ja, das ist natürlich auch wieder wahr: man würde dann gemeinnützige Arbeit und ehrenamtliche Tätigkeit zu leicht durcheinanderwerfen. Wenn man die Definition von Zwangsarbeit derartig weit fasst, kann ich auch durchaus den Zusammenhang mit gemeinnütziger Arbeit nachvollziehen - ich hatte halt ein bisschen Bauchschmerzen dabei, das Leiden von Zwangsarbeitern etwa während des Zweiten Weltkriegs in einem Atemzug mit der Verpflichtung von Sozialhilfeempfängern mit gemeinnütziger Arbeit zu nennen. Lässt sich aber wohl nicht ganz vermeiden, insofern habe ich kein Problem, wenn der Link drinbleibt. --buecherfresser 11:38, 12. Mär 2004 (CET)

Evtl. hilfreicher Link[Quelltext bearbeiten]

http://www.florian-gerlach.net/cms/upload/seminar_passwort/S2/EntwicklungBSHG.rtf - rein zufällig auf Google gefunden. Hier wird die Geschichte und Entwicklung des BSHG recht gut beschrieben. Wer den Artikel verbessern will, kann da anfangen... -- Liliana 00:26, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten