Diskussion:Bundestagsauflösung 2005

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Auslöser der Klage[Quelltext bearbeiten]

Meiner Ansicht nach sollte in dem Artikel noch erwähnt werden, wer die Klage bemüht hat ([Werner Schulz] und [[ http://de.wikipedia.org/wiki/Jelena_Hoffmann%7CJelena Hoffmann]] beide MdB). (nicht signierter Beitrag von AlP (Diskussion | Beiträge) )

Mündliche Begründung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Verlesung der Urteilsbegründung im Fernsehen verfolgt und erinnere mich, dass im Zusammenhang mit der Erwähnung der notwendigen Beteiligung der drei Verfassungsorgane Bundeskanzler, Bundestag und Bundespräsident Richter di Vabio herausgestellt hat, der Bundesknazler habe keine Möglichkeit den Bundestag gegen dessen Willen aufzulösen, da dieser ja die Möglichkeit besitzt, dem Kanzler zunächst das Vertrauen auszusprechen und im direkten Anschluss ein konstruktives Mißtrauensvotum durchzuführen und einen anderen Kanzler zu wählen. Ich finde diesen Aspekt wichtig, da ich aber über keine juristische Vorbildung verfüge und auch beim lesen der schriftlichen Urteilsbegründung diese nur unzureichend verstehen würde, möchte ich jemanden bitten, der über die entsprechende Sachkenntnis verfügt, diesen Teil einzufügen, sofern er meine Meinung teilt. --Benutzer:ManuelBrenner

  • Hi Manuel, das ist kein unwesentlicher Punkt bei der Herbeiführung von Neuwahlen, er ist auch ustreitig und nicht neu. Jedoch gehört er nicht zu dem Kern des Urteils, als worauf es ankam (eher war zu fragen, was er machen kann, wenn er da sParlament mit dessen Willen nicht auflösen kann). Ich habe versucht den Artikel knapp zu halten und bin mir nicht sicher, ob eine Ergänzung von der Konsistenz her passend ist. Ich schaue aber drüber, ob dieser Punkt irgendwo erwähnt werden könnte/sollte.. Schönen Gruß, Calvin --CJB 15:06, 25. Sep 2005 (CEST) btw: Der BE schreibt sich ein bisschen anders: Udo Di Fabio =)

"Name" des Urteils[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland haben ja nur sehr wenige Entscheidungen des BVG einen allgemein bekannten "Eigennamen" - wie begründet sich eigentlich der Name "Vertrauensfrage II"? Freund Google findet gerade mal sieben oder acht Fundstellen. Es drängt sich zunächst einmal der Verdacht der Begriffsbildung auf.--schreibvieh muuuhhhh 22:30, 4. Sep 2006 (CEST)

Nachdem sich niemand hierzu äussern konnte, habe ich mal eine Verschiebung vorgenommen. Glücklich bin ich mit dem neuen Lemma-Namen nicht (da zu lang), aber es gibt bereits drei BVG-Urteils-Artikel mit ähnlichem Namen und das bisherige Lemma "Vertrauensfrage II" ist eindeutig Theorie-/Begriffsbildung. BVG-Urteile haben nur sehr, sehr selten "Eigennamen", die sich als solche etabliert haben. "Vertrauensfrage II" gehört sicher (noch) nicht dazu.--schreibvieh muuuhhhh 18:55, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Ich verzichte mit Absicht darauf, den Text oder die anderen WP-Links der Umbenennung entsprechend anzupassen, da ich vermute, dass sich in kurzer Zeit noch eine Diskussion hierzu ergeben wird. Und da machen zu große Textänderungen keinen Sinn.--schreibvieh muuuhhhh 18:57, 18. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Hallo. Eine Verschiebung auf das alte Arbeitslemma (als ich den Artikel schrieb) ist nicht gut. Maßgeblich ist die bessere Lemmawahl und in den o.a. Ausführungen sehe ich wenig dazu gesagt, jedenfalls haben Dinge wie das BVG oder ein Name damit nichts zu tun. Auch sind Befürchtungen die Lemmawahl könnte begriffbildend sein etwas weit her geholt, da man in einem (wohlgeordneten und redundanzlosen) Lexikon unter allen Möglichkeiten eine griffige wählt und damit weder etwas über die anderen sagt noch in begriffbildender Weise die Benutzer beeinflusst... Ich hoffe jedenfalls, das ist nicht die Fortsetzung deiner strukturell bekannten Komplexe-Artikel-Marginaländerung-Editwar-Karriere ;-)
In Wikipedia hat sich jedenfalls eingebürgert, eine griffige und in Fachkreisen eindeutige Bezeichnung als Lemma zu wählen. Parallelbeispiele sind die Cassis de Dijon-, Solange I-, Solange II-, Brasserie de Pêcheur- oder die Maastricht-Entscheidung. In puncto Schönheit & Griffigkeit ist Vertrauenfrage II wohl um einiges besser. Das lange Arbeitslemma hingegen nicht. Wir sollten uns also in erster Linie drüber unterhalten, welches von mehreren zulässigen Lemmata besser ist und ob weitere Vorschläge bestehen... Gleiches gilt für die erste Entscheidung, zu der es gegenwärtig keinen Artikel gibt --CJB 13:45, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Beim Thema Schönheit und Griffigkeit stimme ich Dir natürlich voll und ganz zu - natürlich ist "Vertrauensfrage II" deutlich besser als "Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vertrauensfrage 2005". Nur leider kann dies ja nur ein Kriterium unter vielen sein. Meine Probleme mit dem Namen sind auch weniger ästhetischer Natur, denn systematischer. Ich versuche mal, sie zusammenzufassen:
  1. In der deutschen Rechtstradition (anders als in der US-amerikanischen, von der Du wohl stark beeinflusst bist) sind "Eigennamen" für BVG-Entscheidungen ausgesprochen selten. Die von Dir angeführten "Solange n"-Entscheidungen fallen darunter, Wüppesahl wäre auch noch ein gutes Beispiel oder die Mephistoentscheidung. Für diese (und einige andere natürlich) haben sich Eigennamen etabliert, die sich so auch in der entsprechenden Fachliteratur wiederfinden. Für "Vertrauensfrage II" finde ich solche Belege nicht - gibt es sie? Kannst Du da vielleicht aus dem einen oder anderen Kommentar oder Lehrbuch zitieren, dass dieser Name etabliert ist?
  2. Gerade weil BVG-Entscheidungen so selten Eigennamen haben, sollte die Wikipedia nur in solchen Fällen einen solchen Eigennamen als Lemmanamen führen, wenn die Fachwelt diesen bereits gebraucht. Wenn die Wikipedia (quasi vor der Fachwelt) einen solchen Eigennamen "erfindet", dann betreibt sie Theoriefindung. Auf der entsprechenden WP-Seite (WP:TF heisst es dazu:
Ebenso unerwünscht sind Begriffsbildungen und Wortschöpfungen; Begriffe, die in der Fachwelt nicht verbreitet sind, sollen weder als Lemma noch in Artikeln verwendet werden.
Beste Grüße,--schreibvieh muuuhhhh 15:49, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Schmunzel, dafür dass ich bereits lange Diskussionen mit anderen Usern führte, man solle den Rubrum amerikanischer Entscheidungen in der deutschen WP auch deutsch schreiben, ist es ein bemerkenswerter Befund, ich sei US-lastig. Aber lassen dies auf sich beruhen. Genauso wie das Hantieren mit WP-Regeln zur Theoriefindung und was ein Name eigentlich ist. Es geht hier allein um Lemma-Auswahl und darauf will ich mich beschränken: Eine Entscheidung hat keinen Namen, schon gar nicht einen ausschließlich zu benutzenden, daher gehen deine o.a. Ausführungen ins Leere. Es bedarf auch hierzu keiner Belege o.ä. Für die getroffene Lemma-Auswahl spricht Folgendes:

  1. Für Laien ist die Bezeichnung verständlich und griffig.
  2. Für Juristen ist die Bezeichnung keineswegs unüblich, jeder von ihnen könnte freilich noch zig andere benennen, da es auf eine bestimmte Formulierung nicht ankommt; sie ist jedenfalls eindeutig (und Juristen runzeln allenfalls die Stirn, wenn man für das Bundesverfassungsgericht hartnäckig und irrig die offizielle Abkürzung benutzt für das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges - Bundesversorgungsgesetz (BVG), während Befunde über die Gepflogenheiten ihrer Fachwelt behauptet werden).

Mir drängt sich der Verdacht wieder und leider auf, dass du bloß provozieren und Admins beschäftigen willst. Ein fragwürdiges Hobby. --CJB 21:24, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Schade, dass Du so gar nicht auf die Argumente eingehst, sondern (wal wieder) irgendwie ins Persönliche abgleitest. Schade eigentlich.--schreibvieh muuuhhhh 22:41, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Ich habe mir mal erlaubt, das Portal:Recht einzuschalten, um ein paar mehr Meinungen einzuholen. Ich hoffe, es ist OK, das ich unsere kurze Diskussion hier dorhin kopiert habe?--schreibvieh muuuhhhh 22:50, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]