Diskussion:Business Judgment Rule

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Zieglhar in Abschnitt Schreibweise
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Abschnitt "Fehlen einer Pflichtverletzung"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Abschnitt "Voraussetzungen einer Pflichtverletzung" geändert, da er offensichtlich unrichtig war. Zunächst wurde in der Überschrift von einer "Pflichtverletzung" gesprochen. In Satz 1 wurde dann vom "Fehlen einer Pflichtverletzung" gesprochen, in Satz 2 dann aber wieder von den "Voraussetzungen einer Pflichtverletzung". Den Ausschlag, dass offenkundig das Fehlen einer Pflichtverletzung gemeint sein musste, gab dann die Tatsache, dass die aufgeführten Voraussetzungen Sorgfaltsmaßstäbe für den Geschäftsführer/Vorstand aufstellt. Nur wenn einer oder mehrere dieser Sorgfaltsmaßstäbe nicht eingehalten wurden, liegt eine Pflichtverletzung vor.

Beschränkung auf Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt bislang nur die Situation in Deutschland. Durch die Links auf fremdsprachige Wikis habe ich einen ersten Hinweis hinterlegt. Zur Schweiz und zu Österreich habe ich bereits rudimentäre Angaben gesammelt, die ich demnächst einfügen werde. Ich wäre aber dankbar für Mithilfe. --Zieglhar (Diskussion) 18:33, 26. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Überarbeitung durch DBmobile[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die bisherige Einleitung für einen besseren kurzen Überblick. Die übrige Überarbeitung stellt wieder Deutschland sehr in den Vordergrund. Ich werde daher die Sichtung meinerseits nicht vornehmen. --Zieglhar (Diskussion) 18:30, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Zur Schreibweise siehe wikt:en:judgment#Usage notes. Da es hier um einen internationalen Rechtsbegriff handelt, wäre demnach judgment besser passend. In der deutschsprachigen Fachliteratur ist scheinbar (kurzer Blick auf Literatur und weblink-Verzeichnis, sowie Google-Suche) auch die Schreibweise judgment vorherrschend. Die Formulierung „nach englischem Sprachgebrauch inkorrekt): Business Judgement Rule“ scheint mir aber auch nicht korrekt - eher nach „amerikanischem“. Ich denke man sollte konsequent den Artikel verschieben, aber eine Weiterleitung belassen. --Zieglhar (Diskussion) 17:43, 17. Jul. 2020 (CEST)Beantworten