Diskussion:CA Immo Deutschland

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Privatisierung[Quelltext bearbeiten]

Privatisierung wird hier erklärt. Vivico wurde gegründet, um über das Instrument der Privatisierung, Liegenschaften zu verkaufen, bedeutet: Der Eigentümer (in dem Fall die Bundesrepublik Deutschland) hatte beschlossen, die Gesellschaft (in dem Fall die Vivico Real Estate GmbH) mit dem Ziel zu gründen, die Gesellschaft mit all ihr zugeordneten Werten (u.a. auch die Liegenschaften) zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen. Die Gesellschaft wurde also nicht als Abverkaufs- oder Verwertungsgesellschaft gegründet, um Liegenschaften zu verkaufen. insoweit ist die Aussage so, wie sie formuliert wurde, nicht richtig. Aber Liegenschaften aus Eisenbahnbestand kann man ohne Probleme mit aufnehmen. Liegenschaften statt Immobilien, da (obwohl es anders in Wikipedia steht) Immobilien vom Sprachgebrauch sehr mit Gebäuden assoziiert wird und Liegenschaften im Sprachgebrauch meist auch unbebaute Grundstücke mit einschließt. Boxerfan 12:23, 31. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Privatisierung ist dort definiert als Prozesse, bei denen öffentliche Verfügungsrechte über ökonomische Güter in private Verfügungsrechte übergehen. Das ist beim Verkauf von ehemaligem Staatsbesitz immer der Fall. Wenn etwas anderes gemeint ist, sollte das auch entsprechend formuliert werden. --08-15 12:37, 31. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ach, mir reicht schon der erste Satz in dem Privatisierungsartikel. Wie auch immer, die Gesellschaft wurde nicht gegründet, um die Liegenschaften zu verkaufen (dazu gab es die EIM, eine andere Gesellschaft). Mach doch einfach einen Formulierungsvorschlag. Es sollte eben nur inhaltlich richtig sein. Boxerfan 12:41, 31. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich habe ja schon einen Vorschlag gemacht. Da ich nur die Nullaussage "Instrument der Privatisierung" gestrichen habe, kann das nicht falscher sein als der jetzige Stand. --08-15 12:47, 31. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Hoffe, es nun genehm :-) Boxerfan 22:28, 1. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Danke. --08-15 22:33, 1. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Für den Verkauf von Bundesvermögen in dieser Größenordnung ( 1.000 Mio. €) reicht eine "Sondergenehmigung" des Finanzministeriums? Bedarf es dazu nicht eine Ermächtigung des Parlaments (Haushaltsgesetzgeber)?--Wikiseidank (Diskussion) 12:25, 2. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Artikelberechtigung und Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel CA Immo Deutschland ist veraltet und m. E. nicht relevant. Er behandelt die Tochter der CA Immo. Früher hieß die Firma Vivico und mit dem Verkauf der Vivico an die CA Immo wurde auch der Artikel umbenannt.