Diskussion:Carl-Heinz Schroth

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"Host" einer TV-Serie[Quelltext bearbeiten]

Schroth hatte in den 80ern als "Host" einer Horror/Mystery-Serie im TV fungiert. Ich glaube, die Episoden waren britisch oder amerikanisch (Vielleicht "The Outer Limits"?). Schroth war Antiquitätenhandler oder Bibliothekar oder ähnliches und in die Rahmenhandlung eingebaut. Er leitete die einzelnen Episoden ein (quasi ähnlich dem "Crypt Keeper" aus "Tales from the Crypt"). Weiß jemand genaueres? Suche seit Jahren diese Serie. In Erinnerung sind mir C.-H. Schroth und eine Episode in der ein zum Tode verurteilter fast (aber auch nur fast...) "gerettet" wird, indem seine Freundin den Henker vergiftet. Sehr dramatisch, mit tollem Finale. Kann sich noch jemand erinnern? Danke für die Hilfe. (nicht signierter Beitrag von 80.133.217.236 (Diskussion) 12:43, 27. Apr. 2006 (CEST))[Beantworten]

Ich erinnere mich an die Serie, vermute aber, Sie verwechseln Schroth mit Wolfgang Büttner. Der hat eine entsprechende Reihe gemacht als Gastgeber. Sie nannte sich schlicht "Gespenstergeschichten" und entstand Mitte der 1980er Jahre für das deutsche Fernsehen. Auf Youtube finden Sie die Episode "Die Affenpfote", ich selbst erinnere mich an eine andere mit einem tangotanzenden Udo Kier. (nicht signierter Beitrag von 46.90.136.176 (Diskussion) 00:50, 20. Okt. 2017 (CEST))[Beantworten]

Überarbeitet[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn ich als Kind den Dauergrinser Schroth gehasst habe, da ich ihn zwangsweise im TV mit anschauen musste *g*, habe ich seinen Artikel hier etwas überarbeitet und ergänzt. "Wenn der Vater mit dem Sohne" habe ich entfernt, denn da hat Hans Quest Regie geführt.--84.60.103.153 10:53, 30. Apr 2006 (CEST)coolgretchen

Die Nazis und der Film[Quelltext bearbeiten]

Die Änderung von Benutzer:Wittkowsky ist in zweierlei Hinsicht falsch: 1) wie du es schreibst, wäre das der letzte film auf der ganzen welt vor kriegsende gewesen. 2) Die nazis drehten sehr wohl filme, niemand außer ihnen konnte zu dieser zeit einen deutschen film produzieren - die filmwirtschaft war gleichgeschaltet, jede produktion musste von goebbels abgesegnet werden, sorry.--Coolgretchen 11:15, 2. Mai 2006 (CEST)coolgretchen[Beantworten]

Ähem, "Die" Nazis? Wenn, dann drehten Regisseure Filme, die der Nazi-Ideologie nahestanden, aber nicht "Die Nazis" (es gibt keinen Regisseur, der "Nazi" heißt). Nicht jeder Regisseur, der Filme zu der Zeit drehte, war automatisch "Nazi", auch wenn er sich der Nazi-Zensur beugen musste und nicht jeder Film war mit nationalsozialistem Gedankengut versehen (auch wenn er ins allgemeine Bild passte, dass dem Volk verordnet wurde, siehe u.a. "Münchhausen".). Ich habe auch nicht behauptet, dass es der letzte Filme auf der ganzen Welt vor Kriegsende war, das war nur der Versuch, den konfusen Satz zu retten. --W.W. 12:03, 2. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Lieber Benutzer:Wittkowsky - watt regste dir so uff? Gerade der Regisseur dieses letzten deutschen films in prag, Hans Steinhoff, war ein bekennender Nazi, der Kollegen bespitzelt und denunziert hat. Er war ein Intimus von Goebbels, viele Schauspieler lebten unter ihm in Angst und Schrecken. Lies dazu die Bemerkungen von Hans Albers, der ihn für "ein Arschloch" hielt. Zufällig habe ich gestern die Lebenserinnerungen von Carl-Heinz Schroth in die hand bekommen, der gerade diesen Film Shiva und die Wunderblume ausdrücklich erwähnt und von der linientreuen, angstbesetzten atmosphäre am set berichtet. Der film und seine mitarbeit darin war ihm wohl im nachhinein peinlich, er hat sich in seinem buch ausdrücklich davon distanziert. Dass Schroth kein nazi war, habe ich noch einmal in einem nachsatz deutlich gemacht - er verschleiert in seinem übrigens sehr sympathisch geschriebenen buch nichts - warum sollten wir es tun? grüße coolgretchen--Coolgretchen 13:08, 3. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Nennung der Kinder[Quelltext bearbeiten]

Hinsichtlich der Erwähnung von Namen der Kinder (hier mit vollständigen Namen sowie Angabe der Geburtsjahre) gilt: Zitat aus WP:PR:

Die Nennung der Namen von Kindern Prominenter ist nur statthaft, wenn konkret ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung des Namens des Kindes besteht – wenn beispielsweise das Kind selbst Objekt von Umständen öffentlichen Interesses ist, oder sich die Eltern öffentlich über das Kind äußern oder aber das Kind öffentlich präsentieren. --87.160.133.47 20:07, 8. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]