Diskussion:Computersabotage

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2003:F4:1BCB:F201:C5CB:7908:48D6:2F2A in Abschnitt "Bei den Computerstraftaten überwiegen männliche erwachsene Tatverdächtige ab 21 Jahren"
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"Bei den Computerstraftaten überwiegen männliche erwachsene Tatverdächtige ab 21 Jahren"[Quelltext bearbeiten]

Unenzyklopädisch, sexistisch. --2003:F4:1BCB:F201:C5CB:7908:48D6:2F2A 22:14, 22. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Bild[Quelltext bearbeiten]

Ist das aktuelle Bild eines Mainframes von 1990 euer Ernst? Das verwirrt den Laien, der mit dem Begriff "Datenverarbeitungsanlage" sowieso nichts anfangen kann, nur noch mehr... --Scytale 09:19, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Absatz 4[Quelltext bearbeiten]

Sind im Absatz (4) die drei Klauseln ("wenn der Täter 1. ... 2. ... 3. ...") mit einem impliziten "und" oder mit einem impliziten "oder" verbunden? Ist nicht klar. --Professor Tournesol 01:07, 23. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Warum Dejure.org?[Quelltext bearbeiten]

DAS ist der Link auf die offizielle des BMJ:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303b.html --Mideal (Diskussion) 15:23, 7. Jun. 2017 (CEST)Beantworten