Diskussion:Costa/Enel-Entscheidung

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Gesetz wurde nich aufgehoben[Quelltext bearbeiten]

"Costa argumentierte, die Verstaatlichung verletze die Art. 102, 93, 53 und 37 EWGV. Der EuGH entschied, dass das Gesetz zur Verstaatlichung gegen den EWG-Vertrag verstößt. Es musste daraufhin aufgehoben werden." - Soweit ich weiss wurde die Verstaatlichung vollzogen da es nicht dagegen verstösst. (nicht signierter Beitrag von 163.117.203.65 (Diskussion) 17:44, 28. Apr. 2015 (CEST))[Beantworten]

es dezentralisiert also die Verwertungskompetenz unionsrechtswidrigen Rechts.[Quelltext bearbeiten]

@Gnom: Kontext: Anwendungsvorrang vs. Geltungsvorrang — hier ggstdl.: ... ich kenne zwar Rechtsgelehrte, welche sehr gerne überflüssige Neologismen kreieren, aber bei der «Verwertungskompetenz» bin mir fast sicher, dass es sich bloß um ein Schreibversehen handeln könnte; ein «Freudian slip» wohl ;) --SR-7v (Diskussion) 22:00, 3. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

Hallo SR-7v, danke für den Hinweis. Aber warum hast du den Fehler nicht gleich selbst korrigiert? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:23, 4. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]