Diskussion:DIN SPEC 91020

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 62.158.228.165 in Abschnitt Verwechselungsgefahr: Gesundheitsmanagement und Gesundheitsschutz
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Standardisierung ohne Kundenvertreter[Quelltext bearbeiten]

  • „Kunde“ bei ISO 14001 ist das Umfeld des Betriebs (Gesellschaft)
  • „Kunde“ bei OHSAS 18001 ist die Belegschaft

(Quelle: Ing. Heinrich Preiss, KWI Consultants GmbH, 2011-02-24, http://www.voesi.at/Files/Grundlagen%20OHSAS%2018001.pdf)

Auch bei der DIN SPEC 91020 sind unter den Kunden die Arbeitnehmer. Aber in dem Expertengremium waren nur"sowohl Vertreter der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH als auch anderer Anbieter für Betriebliches Gesundheitsmanagement, einige Mitglieder des Bundesverbands Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V., Mitglieder von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften sowie Vertreter von Hochschulen und Zertifizierungsunternehmen" beteiligt, aber keine Kundenvertreter, also keine Gewerkschaften. "Konsens der Beteiligten und die Einbeziehung aller interessierten Kreise ist nicht zwingend erforderlich". Dass hier die Kunden fehlen ist durchaus bemerkenswert. Irgendwann werden es diese Kunden - z.B. Betriebsräte - auch lernen, zertifizierte Betrieben nach EN ISO 19011 zu auditieren. Speziell im Arbeitsschutz ist es nur logisch, dass die Arbeitnehmer das als Kunden auch Kundenaudits so machen, wie die EN ISO 19011 das beschreibt. Bei der OHSAS und natürlich der ILO OSH (siehe Arbeitsschutzmanagementsystem), aber auch bei Normen wie der EN ISO 10075 und der EN ISO 10667, die allesamt Arbeitnehmer betreffen, sind die Sozialpartner in den zuständigen Gremien vertreten. Und das muss ja wohl auch so sein, wenn die Balance stimmen soll. --DL5MDA (Diskussion) 00:59, 18. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Verwechselungsgefahr: Gesundheitsmanagement und Gesundheitsschutz[Quelltext bearbeiten]

Die DIN SPEC 91020 wird recht aggressiv vermarktet. Bei diesem Artikel muss darauf geachtet werden, dass er nicht zur Werbung für einen Privat-Standard missbraucht wird.

Gegenstand der DIN SPEC 91020 ist das freiwillige betriebliche Gesundheitsmanagement. Gelegentlich wird jedoch der Anschein erweckt, dass die DIN SPEC 91020 dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutz diene. Selbst die Deutsche Akkreditierungsstelle behauptete in einer Meldung vom 15.7.2013: "Als Spezialnorm für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes hebt sich die DIN SPEC 91020 von bestehenden Zertifizierungssystemen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (z.B. BS OHSAS 18001) ab." Das ist schlicht unwahr. Gemäß den Bedingungen für das PAS-Verfahren enthält die DIN SPEC keine „Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes“. (Anmerkung: Der verhältnispräventiv ausgerichtete betriebliche Gesundheitsschutz ist Gegenstand des Arbeitsschutzgesetzes, nicht dagegen das überwiegend verhaltenspräventiv ausgerichtete betriebliche Gesundheitsmanagement.)

Die DIN SPEC 91020 kann kein Standard für Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsysteme sein, denn als Gesundheitsschutzstandard wäre der Entwurf niemals in das PAS-Verfahren des DIN hineingelassen worden. „DIN SPEC (PAS) werden durch temporär zusammengestellte Gremien unter Beratung des DIN erarbeitet. Konsens der Beteiligten und die Einbeziehung aller interessierten Kreise ist nicht zwingend erforderlich. Ausgangspunkt für die Erarbeitung einer DIN SPEC (PAS) ist eine Anfrage durch eine Person, Organisation oder einen Normenausschuss an den Bereich Innovation (I) des DIN. Die Initiierung des Projektes erfolgt somit durch den Kunden (Initiator). Eine Anfrage, die Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält, wird vom DIN grundsätzlich abgelehnt.“ (Quelle: http://www.spec.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&menuid=81501&cmsareaid=81501&menurubricid=87633&cmsrubid=87633, 17. August 2012). Für Arbeitsschutzmanagementsysteme stehen Standards wie ILO-OSH, OHRIS und OHSAS 18001 und ILO-OSH zur Verfügung. --62.158.228.165 08:35, 26. Jul. 2013 (CEST)Beantworten