Diskussion:DR-Baureihe E 21.0

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 85.183.16.94 in Abschnitt Zweifelhafte Angaben
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Zweifelhafte Angaben[Quelltext bearbeiten]

Folgende Angaben sind überprüfungs- und bearbeitungsbedürftig:

1. Der Satz „Einen festen Achsstand gab es aber nicht“ ist so nicht verständlich, zumal auch in der Infobox als „Gesamtradstand (identisch mit „Achsstand“ ) mit einer Maßzahl angegeben ist.

2. „Die Lokomotiven waren um mehr als das doppelte leistungsfähiger, als nach dem Lastenheft gefordert.“ – dass sie generell leistungsfähiger waren, als geplant kommt durchaus vor, aber „mehr als das doppelte“ scheint beim damaligen Stand der Technik nicht plausibel, es würde besdeuten, dass die Lok auf dem Papier eher unterbelichtet geplant wurde.


3. Die Angabe „Sie konnten zum Beispiel in der Ebene 1905 t schwere Schnellzüge mit 95 km/h befördern“
scheint aus zwei Gründen unplausibel:
3.1. Erstens ist bei „Schnellzügen“ in Deutschland die Wagenzahl üblicherweise auf 14 begrenzt. Wenn ein solcher Wagen 40 Tonnen wiegt, kann ein „Schnellzug“ höchstens 640 Tonnen Gewicht haben.
3.2. Und selbst wenn es wirklich 1950 Tonnen und 95 km/h wären: Für die DB Güterzuglok 151 werden vergleichbare Zugwerte angegeben mit z.B. 1640 t mit 100 km/h bei 5 ‰ Steigung, Dabei verfügt die „151“ jedoch über eine Leistung von 6.000 kW gegenüber den nur 2.840 kW Stundenleistung der BR 21.0.
3.3. Die Webseite Zackenbahn /BR 21.0 gibt für das Leistungsprogramm an: „Beförderung von 630-t-Schnellzügen mit 95 km/h in der Ebene“, was auch realistischer scheint. --85.183.16.94 14:01, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten