Diskussion:Das Familiengericht

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 79.234.189.163 in Abschnitt Formulierungsfragen
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Nennung von Franz Josef Steinfort

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Sollte er nicht auch erwähnt werden?, Er "spielte" ja eine nicht ganz unwichtige Rolle (die des Herr Kortes, so ich mich recht erinnere) (nicht signierter Beitrag von 92.224.222.16 (Diskussion) 16:23, 18. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Formulierungsfragen

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1. Zum Satz "Die Themen der Gerichtssendung waren Familienrecht, Erbrecht sowie das Sorgerecht von Kindern." möchte ich anmerken, dass das Sorgerecht Teilgebiet des Familienrechts ist und daher der eigenen Nennung aus meiner Sicht nicht bedarf. Zudem halte ich die Formulierung "Sorgerecht VON Kindern" für nicht besonders geglückt.

2. Zum Satz "Die Schwerpunkte des Kölner Anwaltes beziehen sich auf das Straf- und Familienrecht." möchte ich darauf hinweisen, dass Straf- und Familienrecht ja wohl vielmehr seine Schwerpunkte SIND, als dass sich die Schwerpunkte darauf bezögen. (nicht signierter Beitrag von 79.234.189.163 (Diskussion) 17:11, 25. Aug. 2014 (CEST))Beantworten