Diskussion:Derek Bentley

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Deutschland, England

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„Das große Verhängnis des deutschen Volkes war es, dass es beiseite stand und nichts tat, als schreckliche Dinge geschahen. Jetzt soll ein nur zu drei Vierteln denkfähiger Junge von 19 Jahren für einen Mord gehängt werden, den er nicht begangen hat und der 15 Minuten nach seiner Verhaftung begangen wurde. Können wir da schweigen, wenn etwas derart Schreckliches und Schockierendes geschieht?

Muss es nicht englischen heisen? War doch in England.

Nö, glaub ich nicht. Ich denke eher, es ist ein Vergleich, der den historischen Bezug zu Nazi-Deutschland bemüht. Im Text sollte daher "deutschen" bestehen bleiben
OK, danke. Dann lassen wir es besser so ;)

Hängen, Henken

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Aber es sollte woll "gehenkt" heißen statt "gehängt", jedenfalls ist ja das Henken gemeint, oder? Volkrich 22:46, 2. Jun 2006 (CEST)

passt wohl beides --84.61.189.92 16:10, 4. Jun 2006 (CEST)

Volljährig?

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In Deutschland wäre Bentley mit 19 Jahren 1953 nicht volljährig gewesen. War er es in England? --° 14:04, 1. Jun 2006 (CEST)

In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht zuächst nur für Jugendliche bis 18 Jahre. Für Heranwachsende (18-21 Jahre) gilt es nur, wenn der Täter "zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt." (§ 105 Abs. 1 JugendgerichtsG). D.h. das Gesetz geht zunächst von Anwendung des Erwachsenenstrafrechts aus, der Richter entscheidet, ob Gründe für das Jugendstrafrecht vorliegen. Gruß --Idler 17:15, 2. Jun 2006 (CEST)

Erst durch den Family Law Reform Act von 1969 wurde in Großbritannien die Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt! Was nun mit dem Abschnitt "Craig musste kein Todesurteil befürchten, da er noch minderjährig war. Bentley war zwar volljährig, jedoch aufgrund seiner psychischen Verfassung offensichtlich schuldunfähig. " ??? Chilloutmo 11:10, 7. Juni 2006 (MESZ)

Juristische Ausführungen

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Die juristischen Ausführungen dürften unzureichend sein. Wenn die beiden Angeklagten Mittäter waren und vor der Tat verabredet hatten, sich einer Verhaftung durch Schüsse auf Polizisten zu entziehen, dann ist eine Verurteilung Bentleys wegen Mordes in Mittäterschaft nicht völlig absurd, auch wenn er schon verhaftet war. Dies gälte jedenfalls nach deutschem Recht.

Derek Bentleys Aussage vor der Polizei (zu finden hier) zeigt, dass eine solche Verabredung nicht stattfand, ja er noch nicht einmal wusste, dass Craig die Waffe überhaupt einsetzen wollte. Eine Verurteilung Bentleys wegen Mordes in Mittäterschaft wäre somit wohl eher nicht rechtens. Vielleicht könnte sich ja ein Jurist nochmal diesen Abschnitt vornehmen und den Sachverhalt präzisieren. Grüße, --NiTen (Discworld) 07:16, 2. Jun 2006 (CEST)
Nach englischem Recht wurde (wird?) ein Exzess eines der Mittäter jedem anderen Mittäter als eigene Tat angerechnet, siehe en:Accomplice. Z.B. wenn bei einem Raubüberfall jemand erschossen wird, gilt auch der Fahrer des Fluchtwagens als Täter des Mordes. Dazu gibt es m.W. verschiedene causes celebres. Gruß --Idler 17:02, 2. Jun 2006 (CEST)

Die deutsche Fassung des Films erscheint wohl demnächst auf DVD. Wäre evtl. eine Erwähnung oder einen direkten Link wert? s. DVD: Gib's Ihm Chris!

Gegen eine Erwähnung der DVD unter der Überschrift "Medien" spricht sicher nichts. Ein Direktlink auf einen Anbieter ist gemäß WP:WEB nicht möglich. Weitere Infos zum Film sollten aber unter das Lemma Gib's Ihm Chris! bzw. Let Him Have It. Grüße, --NiTen (Discworld) 15:20, 2. Jun 2006 (CEST)

stilistische Blüten

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ich zitiere mal "Ein zunächst unbewaffneter Kriminalbeamter namens Frederick Fairfax" - war er dann nachher bewaffnet? Des Weiteren: "Er versuchte das Dach mit mehreren Schritten zu überqueren, wurde aber dabei von Craig mit einem Kopfschuss getötet" - also hat er demzufolge NICHT versucht das Dach mit nur einem Schritt zu überqueren? Er versuchte es tatsächlich mit mehreren Schritten? - wie seltsam... -- Hartmann Schedel 01:50, 3. Jun 2006 (CEST)

Die Waffe wurde dem Kriminalbeamten von später eintreffende Polizisten gereicht. Er war also zunächst unbewaffnet, hatte aber nach Eintreffen weiterer Polizisten eine Waffe. Die Formulierung zur Überquerung des Daches ist tatsächlich etwas seltsam. --NiTen (Discworld) 03:30, 3. Jun 2006 (CEST)
so schnell können in Wikipedia also Dinge geklärt werden *schmunzel* - danke für die prompte Reaktion. :-) -- Hartmann Schedel 13:05, 3. Jun 2006 (CEST)

Postumer Pardon - Aufhebung des Urteils

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Das Urteil gegen Bentley wurde am 30. Juli 1998 nachträglich aufgehoben - ich habe das Urteil samt Begründung als PDF-Datei vorliegen. Der postume Pardon (Begnadigung) wurde aber schon am 29. Juli 1993 ausgesprochen - also bevor Tony Blair Premierminister wurde (das war 1997). Quelle: en:Derek_Bentley und en:Tony Blair. Ich habe den Artikel entsprechend korrigiert. --Kauko 22:14, 18. Aug 2006 (CEST)