Diskussion:Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Beisitzer in Abschnitt Neue Aufmachung
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Schreibweise[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnten sich die Autoren auf eine Schreibweise einigen: mit oder ohne Bindestrich? -- Kvist 10:46, 18. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Es gibt nur eine richtige Schreibweise, siehe www.dfv.org/auszeichnungen.html. -- Karl-Heinz 10:51, 18. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze[Quelltext bearbeiten]

Seit Neuem gibt es auch das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze: http://www.feuerwehr.de/news/2011/10/07/Bundespraesident_zeichnet_Feuerwehrleute_aus.php -- 194.25.108.80 12:32, 18. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Stiftung[Quelltext bearbeiten]

Verkündung der Stiftung des „Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes“ Der Deutsche Feuerwehrausschuss beschloss am 4. Oktober 1952, die Neustiftung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in die Wege zu leiten. Der Deutsche Feuerwehrverband will damit die von ihm bis zum Jahre 1934 geübte Auszeichnung verdienter Frauen und Männer wieder Aufnehmen und in ehrenvoller Tradition fortsetzen.

Dem Wunsche des Deutschen Feuerwehrausschusses folgend stifte ich das „Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz“. Mit ihm sollen Männer und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes, die sich um das Feuerwehrwesen verdient gemacht haben, Dank und Anerkennung sichtbar zum Ausdruck gebracht werden. Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz wird verliehen für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen, für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr und für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn der Angehörige der Feuerwehr sich in besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat.

Die Einzelheiten der Gestaltung und der Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes werden in einer Satzung festgelegt. Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in der Fassung vom 11. Mai 1974

Bekanntmachung zum Erlass des Bundespräsidenten über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 13. Juni 1975 (BAnz. Nr. 112 vom 25. Juni 1975)

Auf Grund des Erlasses des Bundespräsidenten über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 28. Mai 1975 (BGBl. I S. 1312) veröffentliche ich nachstehend die neuen Fassungen der Stiftungsbestimmungen und der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes. Bonn, den 13. Juni 1975 V I 6-111 407/23 Bei Rückfragen gerne an mich --Beisitzer (Diskussion) 00:02, 16. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Neue Aufmachung[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte in den nächsten Monaten, den Beitrag erweitern bzw. erneuern. Das Dt Fw-Ek ist die höchste Feuerwehrauszeichnung in der Bundesrepublik, die lange Tradition zur Ehrung von Feuerwehrangehörigen sollte mit mehr Inhalt gefüllt werden. Ihr könnt EUCH gerne beteiligen. Grüße vom --Beisitzer (Diskussion) 21:20, 30. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Der DFV hat eine neue Homepage und die Verlinkung funktionieren natürlich nicht mehr...ändere ich soweit ich etwas vergessen habe, kann ich auch gerne unterstützt werden Grüße vom --Beisitzer (Diskussion) 13:08, 16. Jun. 2020 (CEST)Beantworten