Diskussion:Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Kriddl
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Die Lehre vom Vorrang der Leistungsbeziehung ist ein Konstrukt aus dem Kondiktionsrecht. Medicus hat dieses Konstrukt weder erfunden, noch etwas Neuartiges dazu geschrieben. Der Links zu diesem Themenkomplex ist also völlig willkürlich und sollte enfernt werden.

Und der Witz ist: er vertritt sie nicht einmal, also raus... --103II 23:44, 20. Jun 2006 (CEST)
Ich möchte hier die Reverts des Users Kriddl zur Diskussion stellen. Der Begriff "Großlehrbuch" ist ungebräuchlich. Lehrbuch reicht völlig aus. Gutes Deutsch zeichnet sich durch knappe Formulierungen aus. Dass das Lehrbuch "Bürgerliches Recht" "vielfach in der Praxis ziziert wird" ist leider falsch. Bei den Schuldrecht I und II oder dem Lehrbuch zum Allgemeinen Teil kann man darüber streiten, das Lehrbuch zur Examensvorbereitung wird aber in Gerichtsurteilen oder Anwaltsschriftsätzen nicht "häufig zitiert". Martin67 21:37, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Der Begriff "Großlehrbuch" unterscheidet ein solches von Kurzlehrbüchern à la Brox und anderen Dilettanten und ist im rechtswissenschaftlichen Kontext absolut üblich. Was die Zitate in der Praxis angeht, so werde ich mal den als Quelle angegebenen Aufsatz von Beuthien nachlesen und danach weiter Stellung nehmen.--Pvanderloewen 01:08, 2. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Beuthien scheint ein klein wenig übertrieben zu haben. Ich habe "den Medicus" seinerzeit nicht nur im Studium, sondern auch noch in der Referendarzeit ca. vier Mal gelesen. Es war damals (neben "dem Gernhuber") für Zivilrecht das beste Lehrbuch auf dem Markt. Das gilt aber bitteschön nur für die juristische Ausbildung. Praktiker zitieren ganz sicher nicht - zumindest nicht in erster Linie - "den Medicus", sondern in erster Linie Palandt, Münchner Kommentar, Staudinger und wie sie alle heißen. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:43, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

In erster Linie werden zweifellos Kommentare zitiert, allerdings zuweilen auch andere Literatur, wie führende Lehrbücher. Die Fassung vor deiner Änderung behauptete dann ja auch nicht "in erster Linie" sondern, dass Medicus in der Praxis zitiert wurde. Ich mache deine Änderung daher rückgängig.--Mit schönem Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:47, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten